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Bundestag: Antje Vollmer (Grüne) in den Wolken der Bedrohung

 
     
 
Antje Vollmer, grüne Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, möchte wesentlich Menschenrechte ins Museum der deutschen Geschichte verbannen. Gemeint sind offensichtlic das Recht auf die Würde des Menschen, das Recht auf die Heimat, das Recht auf Eigentum das Recht auf individuelle und kollektive Selbstbestimmung. Welche Absicht will Fra Vollmer sonst verfolgt haben, wenn sie die Forderungen der Vertriebenen ein "ständige Wolke der Bedrohung für Tschechien und Polen" nennt, die "endlich ins Museum der deutschen Geschichte" gehörten. Hat da wohl jeman nicht zugehört?

Gerade erst auf den großen Vertriebenentreffen der Ostdeutschland und de Sudetendeutschen haben deren Vertreter, insbesondere der Sprecher der Landsmannschaf Ostdeutschland, Erika Steinbach
, erneut und abermals wiederholt für die Vertriebenenverbände verlauten und durch die anwesenden Print- und elektronischen Medie wiedergeben lassen, daß die Vertriebenen persönlich freundschaftlich im Wege de Heimatbesuche und auch auf kommunaler Ebene durch reguläre Patenschafts- und soga offizielle Partnerschaftsverträge zwischen den polnischen Gebietskörperschaften und de entsprechenden ostdeutschen Exil-Gebietskörperschaften das friedliche Miteinander de Menschen in und aus Ostdeutschland pflegen. Polen wie auch Ostdeutschland kennen die gegenseitigen Grundhaltungen und Forderungen, gerade deshalb nehmen sie sich ernst un respektieren einander. Insoweit ist der Himmel jedenfalls fast wolkenfrei. Die Forderunge sind nichts besonderes, lediglich Rechte, die Menschen normalerweise unverletzba zustehen. Womit drohen die Vertriebenen eigentlich? Das einzige Druckmittel ist das Rech selbst.

Frau Vollmer spielt entweder das lustige Spiel "Blinde Kuh", oder ist einfac gänzlich desorientiert. Für ersteres dürfte sie eigentlich keine Zeit haben, zweitere ist wohl nicht ganz ausgeschlossen. Man möchte ihr gleichwohl liebevoll und fürsorglic einen Kompaß zur Hand geben.

Was folgt sind einige unveräußerliche Menschenrechte, auf deren Unverletzlichkei sich jeder Mensch auf dieser Erde – sogar ein Vertriebener – berufen kann:

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG, Art. 1 Allgemein Erklärung der Menschenrechte (AEMR)). Sie ist verletzt, wenn ein Mensch mit viehische Methoden aus seiner Heimat vertrieben wird. Sie bleibt verletzt, wenn die gefordert strafrechtliche Verfolgung von Vertreibung, Vergewaltigung und Mord als museumsrei bezeichnet wird.

Jeder Mensch hat ein Recht auf die Heimat (Art. 12, 13 AEMR iVm. den Resolutionen de UN-Menschenrechtskommission vom 26. 8. 1994 und 18. 8. 1995).

Das Eigentumsrecht wird gewährleistet (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 17 AEMR iVm Art. 46 HLKO).

Und 80 Jahre nach der unter der Wilsonschen Doktrin vom Selbstbestimmungsrechts de Völker halbherzig angewendeten und in Teilen Ost- und Westpreußens durchgeführte Volksabstimmung vom 11. Juli 1920 über die staatliche Zugehörigkeit der ostdeutsche Abstimmungsgebiete darf wohl noch als Richtwert für Frau Vollmer angeführt werden:

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist zwingendes Recht (Art. 1 Absatz 1 Intern Pakt über bürgerl. und polit. Rechte).

Keine Wolken, keine Drohung, – nur Recht wird gefordert.

G. Langer

 
     
     
 
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