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Aber Ermittlungen gegen Altkanzler Helmut Kohl laufen weiter

 
     
 
Weiter völlig offen sind die juristischen Konsequenzen, die Alt-kanzler Kohl im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre zu gewärtigen hat. Am Wochenende zirkulierten verschiedene Meldungen, in denen davon die Rede war, die Bonner Staatsanwaltschaft halte ein Ermittlungsverfahren gegen Kohl aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts wegen Untreue für begründet. Ihren Verdacht, so stand z. B. in der "Süddeutschen Zeitung
" zu lesen, würden die Ermittler auf den Unterhalt einer "Schwarzen Kasse" und die eigenmächtige Verteilung der Gelder stützen. Der Bonner Oberstaatsanwalt König dementierte unterdessen, daß die Staatsanwaltschaft Bonn einen "hinreichenden Tatverdacht" der Untreue für begründet halte. Derartige Meldungen, so König, stammten nicht aus seiner Behörde. Die Ermittlungen seien noch nicht beendet.

Kohl hat unterdessen im Hinblick auf seine Auseinandersetzung mit der Bonner Staatsanwaltschaft Unterstützung bei dem Europaabgeordnete Elmar Brok und der Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer. Beide hielten den Untreue-Vorwurf für "ungerechtfertigt". Weiter verwiesen sie darauf, daß Kohl durch die Sammlung von ca. acht Millionen DM von Spendengeldern bereits in erheblichem Maße für eine Wiedergutmachung gesorgt habe. Oberstaatsanwaltschaft König widersprach den Abgeordneten. Ob Anklage erhoben werde, könne erst der Abschluß der Ermittlungen zeigen.

Zeitgleich wurden am Wochenende Vorwürfe gegen die Münchner Generalstaatsanwaltschaft laut. Diese soll im November 1999 nach Aussage des Augsburger Staatsanwaltes Reinhard Nemetz die Absicht der Augsburger Staatsanwaltschaft durchkreuzt haben, die Parteizentrale der CDU in Bonn und Berlin zu untersuchen. Doch nicht nur das: Auch auf eine geplante Vorladung Kohls als Zeuge im Verfahren gegen den ehemaligen Schatzmeister der CDU, Walter Leisler-Kiep, hätten die Augsburger Ermittler nach einer Intervention des Münchner Generalstaatsanwaltes Hermann Froschauer verzichten müssen. Froschauer soll darüber hinaus im April 1999 auch die Vollstreckung von Haftbefehlen gegen den früheren Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls und zwei Thyssen-Manager verzögert haben. Pfahls habe sich deshalb absetzen können. Das bayerische Justizministerium hat inzwischen die Vorwürfe vehement bestritten. Das sei eine "Kampagne", die das "Ansehen der bayerischen Justiz" zum Ziel habe.

Daß Kohl der erste vorbestrafte Kanzler der Republik werden könnte, kann nach Lage der Dinge ausgeschlossen werden. Mit guten Argumenten weist die "Süddeutsche Zeitung" darauf hin, daß selbst im ungünstigsten Falle mit einer "Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung von Auflagen zu rechnen ist. Kohl käme in den Genuß einer Regelung, deren Ziel die Zurückdrängung im Bereich der Kleinkriminalität ist. Ersttätern wie Ladendieben oder Schwarzfahrern soll mittels dieser Regelung eine Vorstrafe erspart bleiben. Voraussetzung: Kohl stimmt der Einstellung eines Verfahrens zu. Die Staatsanwaltschaft würde in einem derartigen Fall davon absehen, Klage zu erheben. Kohl müßte im Gegenzug eine Geldbuße entrichten. Stefan Gellner

 
     
     
 
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