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Die Parteien waren sich einig: Um mehr Demokratie zu wagen, solle der Bürger hier un da einmal direkt mitbestimmen dürfen. Und so führten sie denn in Schleswig-Holstein vo gar nicht langer Zeit die Möglichkeit des Volksentscheides ein.

Als sich aber die Gefahr anbahnte, es könne zu einem Volksentscheid gegen die Einführung der neuen Rechtschreibung an Schulen kommen, da paßte dies de Regierungsparteien überhaupt nicht. Zunächst versuchte man mit allen möglichen Tricks die mündigen Bürger zu verwirren, indem man nahezu unverständliche Formulierungen au den Abstimmungszettel setzen ließ. Dann streute man das Gerücht
aus, hinter de Volksentscheid steckten Rechtsradikale. Aber es nützte alles nichts: Der Volksentschei war erfolgreich. An den Schulen Schleswig-Holsteins mußte weiter die herkömmlich Orthographie gelehrt werden.

Das alles ist noch nicht einmal ein Jahr her, und nun ist den Parlamentarier eingefallen, wie man das unliebsame Ergebnis des Volksentscheides kippen kann. Am 17 September 1999 verabschiedete der Kieler Landtag auf Antrag aller Fraktionen ein Gesetz das das bisher erste und einzige erfolgreiche Plebiszit im Lande Makulatur werden läßt Man hob kurzerhand das Ergebnis der Abstimmung auf.

Das Pikante: Auch die CDU forderte, die Entscheidung der 800 000 Wähler, die in September 1998 für den Volksentscheid gestimmt haben, in den Mülleimer zu werfen. Dabe engagierte sich damals diese Partei für den Volksentscheid und schickte vor allem ihr jungen Leute auf die Straße, um die notwendigen Unterschriften zu sammeln.

So ist es denn auch nicht ohne Berechtigung, wenn die Volksinitiative "Wir gege die Rechtschreibreform" drastisch "gegen diese Verarschung des Volkes" zu Felde zieht. Sie hat eine Verfassungsklage angekündigt, weil sie der Auffassung ist, ei Volksentscheid könne nur durch einen anderen Volksentscheid geändert werden.

Das sehen die Parteipolitiker im Landtag anders. Für sie hat ein Volksentschei lediglich die Qualität eines normalen Gesetzes, das der Landtag jederzeit durch ei eigenes Gesetz aufheben kann. Damit wäre die Sinnlosigkeit eines jeden Volksentscheide besiegelt, der Absichten der Parteien widerspricht. Tatsächlich regelt das seinerzeit vo Landtag beschlossene Gesetz über den Volksentscheid nicht, ob und wie man gegebenenfall das Ergebnis eines Volksentscheides verändern oder aufheben kann, was nicht gerade ei günstiges Licht auf die Qualität der Gesetzesmacher wirft.

Wenn nun die Volksinitiative "Wir gegen die Rechtschreibreform" gegen die neue Landtagsentscheidung klagt, geht das Gerangel um die Rechtschreibreform weiter.

In Bremen und in Bayern laufen noch Volksbegehren, in Mecklenburg-Vorpommern werde Unterschriften für einen Volksentscheid gesammelt. Es hat sich die Reform der deutsche Rechtschreibung, deren Sinn kaum jemand plausibel vermitteln kann, bislang keinesweg überall durchgesetzt. Ein Teil der Zeitungen verwendet die neue Orthographie, ein andere bleibt bei der herkömmlichen Rechtschreibung. Die namhaften Schriftsteller deutsche Sprache sind durchweg gegen die Reform und schreiben in der alten Weise. Das Kapite Rechtschreibreform ist noch längst nicht abgeschlossen. U. Meixner
 
     
     
 
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