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Wenn am 23. Mai die Bundesversammlung den neuen Bundespräsidenten wählt, ist das Volk nicht gefragt. Die Väter des Grundgesetzes haben eine Direktwahl des Staatsoberhauptes kategorisch ausgeschlossen. Sie mögen dafür gute Gründe gehabt haben, die aber im Jahre 2004 nicht mehr dasselbe Gewicht haben wie im Jahre 1949. Das monatelange unwürdige Gezerre um einen mehrheitsfähigen Kandidaten (bei Redaktionsschluß dieser Folge war noch alles offen) kann jedenfalls nicht als Begründung dafür herhalten, daß man solch wichtige Fragen nicht dem Volk überlassen dürfe.

Immerhin: Ganz ungefragt blieb das Volk denn doch nicht. Auf dem Höhepunkt des jämmerlichen Kandidatur-Schauspiels startete das ZDF eine Interne
t-Umfrage - mit einem recht eindeutigen Ergebnis: Zwei Drittel sind der Überzeugung, daß der schwarz-gelbe Kuhhandel um Schäuble & Co. dem Ansehen des Amtes schade. Ein weiteres Drittel billigt dem künftigen Hausherrn im Schloß Bellevue wenigstens die Chance zu, den durch die Unentschlossenheit der Parteien angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Eine positive Meinung zur Art und Weise der Kandidatenfindung haben nur wenige - deutlicher kann Fundamentalkritik nicht ausfallen.

Die Bundesversammlung 2004 setzt sich aus den 603 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und ebenso vielen von den 16 Länderparlamenten bestimmten Wahlmännern zusammen. Nach der Hamburg-Wahl stehen auch die Mehrheitsverhältnisse endgültig fest: CDU/CSU 542, FDP 82 (macht zusammen 624, also 20 über der einfachen Mehrheit), SPD 460, Grüne 89, PDS 31. Hinzu kommen der fraktionslose CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann sowie ein DVU-Wahlmann aus Brandenburg.
 
     
     
 
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