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Bewerber mit neuer Anti-Rassismus-Politik

 
     
 
Zu den ungeschriebenen Vorbedingungen einer Mitgliedschaft in EU und Nato gehört offenbar die Nachahmung der dort weit verbreiteten politischen Korrektheit.

Zuletzt mußten Rumänien und Bulgarien dieser Erkenntnis Tribut zollen. In Rumänien wurde Ende März ein Anti-Rassismus-Gesetz beschlossen, demzufolge der Verkauf "faschistische
r und ausländerfeindlicher Symbole" und die "Leugnung des Holocaust" mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. Den Gründern "rassistischer Vereinigungen" drohen sogar Haftstrafen von bis zu 15 Jahren.

Das bulgarische Parlament, das ebenso wie das rumänische für diesen Herbst die Aufnahme in den Nordatlantikpakt anstrebt sowie mittelfristig die EU-Mitgliedschaft, hat am 9. April anläßlich des "Holocaust-Erinnerungstages" eine Erklärung gegen "alle Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Anti-Semitismus" verabschiedet. Diese seien eine "Gefahr für die demokratische Zivilgesellschaft (...) und die euro-atlantischen Werte".

Die Problematik solcher Verlautbarungen ist nicht nur aus dem politischen Alltag Deutschlands bekannt: Allzu schnell verkommen sie zu ritualisierten Leerformeln oder werden mangels genauer Definition von Rassismus, Ausländerfeindlichkeit etc. gegen unliebsame Strömungen und Parteien ausgeschlachtet.

Da die (Medien-) Öffentlichkeit in den meisten Ländern links beherrscht ist, kann aus der Betonung der Interessen des eigenen Volkes, der Warnung vor Massenzuwanderung oder zum Beispiel der realistischen Einschätzung des schwierigen Zusammenlebens zwischen Rumänen und Zigeunern oder Bulgaren und Zigeunern schnell "Fremdenfeindlichkeit" werden.

Die Ungarn mußten gerade erleben, wie das in der Praxis aussieht: Inländische und ausländische Journalisten taten ihr möglichstes, um der Partei für Gerechtigkeit und Leben das Rassismusetikett anzuheften und eine rechts-bürgerliche Blockbildung nach der Wahl zu verhindern.

Wenigstens in Dänemark hat man auch auf höchster Ebene die Gefahren solcher Instrumentalisierungen erkannt. Die regierenden Mitte-Rechts-Parteien tragen sich deshalb mit dem Gedanken, den Paragraphen 266 b des Strafgesetzbuches zur Ahndung "rassistischer Äußerungen" zu streichen, weil er die Meinungsfreiheit gefährde. (M
 
     
     
 
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