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Da läuft Falsches in die falsche Richtung

 
     
 
Kindererziehung gilt nicht als ökonomische Arbeit. Der deutsche Nationalökonom Friedrich List hat darauf schon vor 150 Jahren aufmerksam machen wollen: "Wer Schweine erzieht, ist ein produktives, wer Menschen erzieht, ein unproduktives Mitglied der Gesellschaft". Weder wird diese Arbeit entlohnt, noch taucht sie in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf. Das gilt auch für den Kompromiß der großen Koalition bei der steuerlich
en Absetzbarkeit von Betreuungskosten. Bei Kindern von drei bis sechs Jahren dürfen alle Eltern zwei Drittel der Kosten absetzen. Bei Doppelverdienerpaaren und Alleinerziehenden aber gibt es keine Altersbeschränkung. Das sieht nach Ungleichbehandlung aus.

Für den Generationen- und Familienminister in NRW, Armin Laschet, ist es allerdings noch zu früh, den Kompromiß als nicht verfassungskonform zu bezeichnen. Da müsse man erst mal den Gesetzestext sehen, meint er im Gespräch. Wichtig sei gewesen, daß man "nicht nur auf Familien, die doppelte Einkommen beziehen, die Regelung ausgerichtet hat, sondern daß auch Alleinverdienerfamilien jetzt in den Genuß dieser steuerlichen Regelungen kommen". Zweifel habe er dennoch.

Bundesfamilienministerin von der Leyen hatte als Kommentar zu dem Kompromiß gesagt, es lohne sich jetzt, die Tagesmütter aus der Schwarzarbeit zu holen. Auf die Frage, wann denn nun auch die Mutter, die sich entscheide, ein paar Jahre zu Hause zu arbeiten und zu erziehen, aus der Schwarzarbeit, genauer der Schattenarbeit geholt werde, meint CDU-Politiker Laschet, dies sei schon ein wenig geschehen, "indem wir 1986 Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung erstmals anerkannt haben. Dadurch wurde nicht nur die Erwerbsarbeit, also die Berufstätigkeit außerhalb des Hauses, anerkannt in den Rentenversicherungssystemen, sondern auch die Familienarbeit." Aber das sei auch wegen der geringen Anwartschaften "noch nicht genug", zumal die Familienarbeit "in der gesellschaftlichen Anerkennung im Moment auch eher zurückgeht". Hier müsse man "die Stimme erheben" und "aufpassen, daß nicht alles, was jetzt im Moment an neuen familienpolitischen Beschlüssen kommt, ein Rückschritt ist". Als Rückschritt in diesem Sinne sieht Laschet, "wenn man prinzipiell von doppelter Berufstätigkeit ausgeht - das Elterngeld geht ebenfalls in diese Richtung - und Familientätigkeit nur an der Berufstätigkeit mißt. Ich finde, man sollte als Staat nicht vorschreiben, wie Paare zu leben haben, und wenn Paare sich dafür entscheiden, daß ein Partner Familienarbeit leistet, Kinder erzieht, auch Kinder betreut im weitesten Sinne, dann sollte er mindestens vom Staat die gleiche Unterstützung erhalten wie der Berufstätige. Da gerät im Moment Falsches in die falsche Richtung." F. Salzmacher
 
     
     
 
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