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Eid

 
     
 
Die lateinische Sprache besitzt zwei Worte, um die Begriffe ’Eid’ und ’Schwur’ wiederzugeben: ius iurandum und sacramentum. Beide haben religiöse Bedeutung, doch ersterer wird im Bereich des politischen und juristischen Lebens, letzterer im militärischen Bereich verwendet.

Die Magistrate legten bei ihrem Amtsantritt, die Richter (iudices) und Ankläger vor dem Prozeß den Eid (ius iurandum) ab, daß sie die Gesetze beachten würden(iurare in leges). Ebenso schworen bei einem Streit Kläger und Beklagter auf das in Anspruch genommene Recht.

Das sacramentum war ein Eid, den die Soldaten im Moment ihrer Musterung leisteten; wer dabei fehlte, wurde für verwunschen (sacer) erklärt und zum Tode verurteilt. Das sacramentum schuf ein natürliches religiöses und persönliches Band zwischen dem Kommandanten und seinen Soldaten, die sich verpflichteten, gegen jeden von diesem als Feind bezeichneten Gegner vorzugehen, nicht zu desertieren und nichts Gesetzeswidriges zu unternehmen. Erst die Leistung des Eides gestattete das Tragen und den Gebrauch von Waffen . Der Kommandant seinerseits erhielt durch den Eid das Recht über Leben und Tod seiner Soldaten.

Wahrscheinlich ging die militärische Eidesleistung mit den daraus resultierenden Konsequenzen nicht ohne Anbindung an die actiones legis vonstatten, einer archaischen, rituellen Prozedur, die man sacramentum nannte, bei der die Parteien ihr Recht an einer Sache bekräftigten und bei der die unterlegene Partei ein Reinigungsopferbringen mußte, das später durch eine Geldleistung an die Staatskasse ersetzt wurde.

In der Kaiserzeit waren nicht nur die Soldaten, sondern auch die Magistrate und kaiserlichen Beamten durch einen Eid (sacramentum) an den Kaiser gebunden.
 
     
     
 
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