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Hintergrund: Einstweilige Verfügung gegen eine Autobiographie

 
     
 
Der Ullstein-Buchverlag GmbH ist vom Landgericht Berlin noch vor dem To von Ignatz Bubis bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall de Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500 000 D verboten worden, ehrenrührige und unwahre Behauptungen über eine ehemaligen deutschen Diplomaten zu wiederholen, wie sie sich auf den Seite 235/236 des im Mai 1998 erschienenen Taschenbuchs: Ignatz Bubis mit Pete Sichrowsky "Damit bin ich noch längst nicht fertig" unter de Kapitelüberschrift "Geistige Brandstifter" wiederfinden. De Verlag mußte sich verpflichten, das Taschenbuch nicht weiter zu verbreiten solange es die ehrenrührigen und unwahren Behauptungen enthält Anfragenden teilt der Buchhandel mit, das Taschenbuch sei vergriffen.

Der von Bubis in Richtung des Diplomaten erhobene Vorwurf nazistische Gesinnung knüpfte an eine Kritik an, die der damalige Vorsitzende der Jüdische
Gemeinde Berlin, Heinz Galinski, bereits 1988 gegenüber dem Bundeskanzle und verschiedenen Bundesministern äußerte. Es ging um die Anerkennung jüdische Antragsteller als Volkszugehörige nach dem Bundesvertriebenengesetz. Sei Ende der 70er Jahre hatten ungezählte Ostjuden, die in der damalige Sowjetunion mit jüdischer Nationalität geführt worden waren, die Ausreis nach Israel in Wien oder Rom abgebrochen und sich mit Hilfe gefälschte Urkunden "deutsche Eltern" zugelegt. Das ermöglichte ihnen die Einreise nach Deutschland, wo sie ganz erhebliche finanzielle Leistungen un geldwerte Vergünstigungen in Empfang nehmen konnten, z. B. Wohngeld Einrichtungsdarlehen, Leistungen aus der Renten- und Unfallversicherun sowie nach dem Lastenausgleichsgesetz. Ein im Rentenalter eingereiste Akademiker besaß einen Rentenanspruch von mehr als 2000 DM monatlich.

Als Beamte des deutschen Außenministeriums im Auftrag der Behörden un Gerichte bei den sowjetischen Stellen nachforschten, entpuppten sich die Prüfungsfäll als Fälschungen. Die Betrüger hatten mit Hilfe der Falschurkunden z. B neue Geburtsorte, Nationalitäten, Vorfahren oder Berufe gefunden. Welche Wert die Betroffenen der Anerkennung als "volksdeutscher" Vertriebener beimaßen, wird auch daraus deutlich, daß bei den Ermittlunge wegen strafbarer Handlungen festgestellt wurde, daß in einem Einzelfall a einen unseriösen deutschen Anwalt Gebühren von 28 000 DM gezahl wurden. Einer der Anwälte, die in Vertriebenenverfahren auftreten, de unter Betrugswilligen als Geheimtip galt, hatte seinen Wohnsitz in eine norddeutschen Hafenstadt. Von den zuständigen Stellen wurde vermutet, da es allein mit seiner Hilfe in ca. 200 Fällen ehemaligen Sowjetbürger nebst Angehörigen gelungen ist, mit Hilfe falscher Urkunden die Anerkennun als deutsche Vertriebene zu erreichen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn ei Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 98 BVFG (Freiheitsstrafe bi zu 5 Jahren) eingeleitet. Eine andere Staatsanwaltschaft erhob gege denselben Anwalt Anklage wegen Bestechung im Zusammenhang mit de Ausstellung von Vertriebenenausweisen an ehemalige Sowjetbürger jüdische Nationalität. Bereits 1980 wurden 1300 Einwanderer aus der Sowjetunio polizeilich überprüft und 300 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die deutsche Presse, von der FAZ bis Frankfurter Rundschau haben umfassend übe die Vorgänge berichtet.

Die vom damaligen Chef des Bundeskanzleramts Schäuble auf das vorerwähnt Schreiben des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Berlin 1989 abgegeben sachgemäße Stellungnahme, auftretende Verdachtsmomente müßten durch die Verwaltung ohne Ansehen der Person aufgeklärt werden, überzeugte die Herren Galinski und Bubis nicht. Anstatt, daß das Führungspersonal bei de Aufklärung der zahlreichen Betrugsfälle mitwirkte, wurden Gesetzgebung un Rechtsprechung "antisemitischer Tendenzen" verdächtigt.

Mit welcher Hartnäckigkeit die Beteiligten nach ihrer Ankunft hier of mit Hilfe von Funktionären um den mit einer Vielzahl von Vorteile verbundenen Vertriebenenausweis kämpften, geht aus einem Fall hervor, de seinerzeit durch die Berliner Zeitungen ging: Als Arbeitssenator Olaf Sun die Unterlagen einer dreiköpfigen jüdischen Zuwandererfamilie als unzureichend für die Erlangung eines Vertriebenenausweises erachtete attackierte der "Tagesspiegel" den Senator wiederholt und rühmt ihm gegenüber eine Genossin, die durch ihre "tief verwurzelt altsozialdemokratische Grundhaltung bestärkt", sich dieser Familie als Schützling angenommen und "alle" nur denkbaren Drähte zu heimischen Sozialdemokraten ha-be spielen lassen. "Innensenato Ullrich", so hieß es damals, "teilte ihr mit, er stehe vol hinter dem Begehren der Schützlinge". Die Bundestagsabgeordnete Mari Schlei verwandte sich mit persönlichem Schreiben für diese Familie be Senator Sund. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher in Bonn würdigte die vorliegenden Deutschtumsurkunden der Familie als stichhaltig und hilfreich für einen Vertriebenenausweis. Aber de Sozialdemokrat und Senator Sund stellte sich "hinter sein Verwaltung". Er beschied abschlägig. Zu Recht: auch diese Familie gehört zu jenen, die mit gefälschten Dokumenten nach Berlin gekommen waren. Da Auswärtige Amt in Bonn hatte über die Deutsche Botschaft in Moskau echt Urkunden beschaffen lassen.

In einem anderen Fall sorgte ein Regierungswechsel in Niedersachsen fü die Aufrechterhaltung der gesetzeswidrigen Anerkennung eines betrügerische Ostjuden mit israelischer Staatsangehörigkeit. Dadurch erntete der gerad ins Amt gekommene Minister Jürgen Trittin das besondere Lob der Redaktio der Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung. Die Zeitung machte einen Skanda öffentlich, für den sich, soweit bekannt, weder Bundesversicherungsanstal noch Rechnungshof noch Staatsanwaltschaft interessierten.

Ein Sowjetbürger jüdischer Nationalität reiste 1978 aus der UdSSR nac Israel aus und erwarb dort die Staatsangehörigkeit. Über die Deutsch Botschaft in Tel Aviv beantragte er die Übernahme als volksdeutsche Heimatvertriebener nach Deutschland. Da er die deutsche Volkszugehörigkei nicht nachweisen konnte, lehnten die zuständigen deutschen Stellen de Antrag ab. Daraufhin reiste er mit seinem israelischen Paß nac Deutschland. Mit Hilfe des vorerwähnten Spezialanwalts und falsche Zeugenaussagen erreichte er nun die Ausstellung des Vertriebenenausweises Bei einer späteren Überprüfung verwickelte er sich in Widersprüche Allein hinsichtlich seiner Verfolgung gab es 4 Versionen. Eine Rückfrag bei den sowjetischen Behörden ergab, daß der Zuwanderer und seine Elter in der UdSSR nicht mit deutscher, sondern mit jüdischer Nationalität geführ worden waren. Nur deshalb war ihm zuvor die Einreise nach Israel un sofortige Einbürgerung gestattet worden. Das Vertriebenenamt verfügt daraufhin die Einziehung des Vertriebenenausweises.

Wie aus dem freimütigen Artikel der AJW hervorgeht, setzte sich de damalige niedersächsische Minister Jürgen Trittin hemdsärmelig übe Gesetz und Rechtsprechung hinweg und entschied damit auch zu Lasten de Rentenversicherung, dem betrügerischen Zuwanderer den Vertriebenenauswei zu belassen.

In der Bubis-Autobiographie wird einer der mit der Aufdeckung der Fälschunge befaßt gewesenen Bonner Diplomaten verleumdet. Die Entwirrung des Fälschungsgeflecht in Hunderten von Fällen wird vom Verfasser der Biographie auf den Satz verkürzt "Nach der Rassentheorie der Nazis kann ein Jude gar kein Deutsche sein." Darum ging es überhaupt nicht. Russische Einwanderer hatten in großem Stil Abstammungspapiere gefälscht, um sich in Deutschland zu bereichern. Wie die Zeitung "The Washington Times" vom 20. Augus 1998 berichtet, ist auch gegen die 1996 im Campus-Verlag Frankfurt/M. New York erschienene Erstausgabe der Bubis-Autobiographie ein gerichtliche Verfahren anhängig. Auch hier geht es um den Widerruf der verleumderische Behauptungen. Aron Winter

 
     
     
 
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