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Imperium

 
     
 
Der vielleicht aus dem Etruskischen stammende Begriff meinte anfangs die dem Anführer von den Göttern zuerkannte Macht, wurde aber dann zu einem juristischen Ausdruck für die Vollmachten mancher Magistratsämter. Die Römer haben dem Imperium eine andere, von ihrem Wesen her andersartige Macht, die potestas, gegenübergestellt.

Potestas ist ein Verwaltungsbegriff und bezeichnet die Amtsgewalt, die ein Magistrat ausüben kann. Sie umfaßt das Recht, Auspizien vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen, Geldbußen zu verhängen und das Volk innerhalb der Stadtmauern zusammenzurufen, um ihm etwas mitzuteilen, es beraten und abstimmen zu lassen. Die mit der potestas ausgestatteten Magistraturen sind die Ädilität, die Quästur, das Tribunat und das Amt des Zensors .

Das Imperium hingegen umschreibt die absolute Machtfülle in Zivil-, Militär-, Rechts- und Religionsdingen, die einst der König besaß und die unter der Republik auf die Konsuln und die Prätoren aufgeteilt wurde. Wer mit dem Imperium ausgestattet war, besaß Macht Tiber alle Personen; man unterschied in Imperium domi, der Rechtsvollmacht über Rom, und in Imperium militiae, der Militärgewalt außerhalb Roms. Das Imperium umfaßte im einzelnen das Recht, Auspizien innerhalb und außerhalb Roms vorzunehmen, Truppen auszuheben und anzuführen, die Zivil - und Strafgerichtsbarkeit auszuüben, den Notstand auszurufen, den Senat einzuberufen und ihm vorzusitzen sowie das Volk außerhalb Roms in Zentur.iarkomitien zusammenzurufen und abstimmen zu lassen. Das imperium, das selbstredend die potestas einschloß, besaßen die Konsuln, Prätoren und eventuell die Diktatoren . Liktoren Lind Rutenbündel waren äußere Zeichen des Imperium. Dennoch konnten die Machtbefugnisse der das Imperium besitzenden Magistrate durch das Recht auf provocatio ad populum sowie durch das Widerspruchsrecht der Volkstribunen beschränkt werden. Die Herausbildung von Promagistraturen wie dem Prokonsul oder dem Proprätor zog auch neue Funktionen des Imperium nach sich, doch wurde hierbei meist nur das Imperium militiae verliehen.

In der Kaiserzeit besaß der Kaiser ein Imperium, das dem der Magistrate übergeordnet war, das Imperium maius. Es war weder zeitlich noch räumlich begrenzt, war unabhängig von jeglichem Magistratsamt und wurde ihm bei Herrschaftsantritt durch die Iex de imperio verliehen.
 
     
     
 
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