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Italien

 
     
 
In Italien sprach man zu Beginn des 5. Jhs. v.Chr. ein Dutzend Sprachen, doch allmählich gelang es Rom, diese Zersplitterung aufzulösen und zur Einheit Italiens zu kommen. Das Wort Italia selbst meinte anfangs nur dessen äußerstes Ende, Bruttium. Ab dem 3. Jh. v.Chr. dehnte sich die Wortbedeutung von Bruttium bis zur Grenze der Gallia Cisalpina aus, und 42 v.Chr. wurde die Gallia Cisalpina selbst ein Teil Italiens.

Für das weitere Schicksal der unterworfenen Länder griff Rom auf zwei Methoden zurück: Bündnis (foederatio) oder Einverleibung (annectio). Die Einzelheiten der verwaltungstechnischen Organisation Italiens sind kompliziert, denn Rom war ständig darum bemüht, die unterschiedlichen Rechtsverhältnisse der Städte in Einklang zu bringen, und entwickelte dazu ein Rechtssystem, das es ihm schrittweise erlaubte, diesen das römische Bürgerrecht zuzuerkennen, das wiederum aus unveränderlichen Vorrechten bestand.

Innerhalb der annektierten Gebiete muß man römische Kolonien , Munizipien und Präfekturen unterscheiden; innerhalb der Bündnisgebiete latinische Kolonien und verbündete Städte. Theoretisch sollte die Rechtsstellung einer Kolonie nur einer Neugründung zukommen. Die Zuerkennung der unterschiedlichen Rechte sollte die Wertigkeit der eroberten Völker und ihrer politischen Einrichtungen zum Ausdruck bringen,

denn Rom konnte schwerlich gleich den Feinden von gestern das volle Bürgerrecht geben. Schrittweise erhielten municipia und Präfekturen die volle civitas, doch die verbündeten Städte und latinischen Kolonien mußten sich erst im Bundesgenossenkrieg 90 bis 88 v.Chr. erheben, um dieselbe Gunst zu erfahren.

Ab 49 v.Chr. dann besaßen alle freien Menschen Italiens einschließlich der Gallia Cisalpina Rechte und Pflichten des römischen Bürgerrechts und mußten ihre Lokalbräuche ablegen; Neapel allerdings wurde erst zur Kaiserzeit ’römisch’. Alle Städten waren von nun an municipia, ihre Bürger in die Tribus eingeschrieben, die bisherigen städtischen Verwaltungsstrukturen wurden durch die Roms ersetzt.

Unter Beibehaltung der 35 Tribus teilte Augustus Italien in elf Regionen auf, die keine unabhängige Verwaltung und auch keinen Statthalter besaßen, sondern es wurde in jeder von ihnen eine Kommission zur Leitung des Katasters , der Post und des census eingesetzt. Hadrian und Marc Aurel teilten dann Italien in vier Verwaltungsbezirke (die Transpadana, Etrurien und Ligurien, Umbrien, Süditalien), an deren Spitze jeweils ein iuridicus mit verwaltungstechnischen, vor allem aber richterlichen Kompetenzen saß. Diese Struktur Italiens versuchte sich der Provinzialverwaltung anzugleichen. Zu Beginn des 3. Jhs. überwachte ein mit dem Imperium versehener corrector die Verwaltung Italiens mit Ausnahme Roms; dieses ursprünglich als Ausnahme gedachte Amt wurde unter Aurelianus zu einer Dauerinstitution. Zur selben Zeit führte man auch eine Besteuerung von

Grund und Boden ein, wodurch die einheitliche Behandlung Italiens und der Provinzen vollendet wurde.

Als schließlich unter Diokletian dasReich neu organisiert wurde, wurde Italien, das um Rhätien, Korsika, Sardinien und Sizilien vergrößert worden war, zu einer der zehn Diözesen.
 
     
     
 
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