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Kein Verzicht auf Kulturgüter

 
     
 
Die aus den Vertreibungsgebieten verbrachten Kulturgüter und Archivalien sind Bestandteil der Kultur der vertriebenen deutschen Bevölkerung und damit auch Bestandteil der gesamtdeutschen Kultur. Sie gehören entscheidend zur Identität der Heimatvertriebenen und dürfen ihnen aus moralischen, völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Gründen nicht entzogen werden.

Das Argument, diese Kulturgüter gehörten in die Region, aus der sie verbracht worden sind, trifft nicht zu. Die Kulturgüter gehören primär zu den Menschen, für die sie geschaffen worden sind, und sind ein Teil ihrer Identität und nicht der Region, in der jetzt andere leben. Das betrifft vor allem die heute in der Bundesrepublik Deutschland
aus den ehemaligen deutschen Provinzen ausgelagerten Archivalien.

Es kann nicht hingenommen werden, daß beispielsweise Archivalien, die 700 Jahre deutsche Geschichte in den Räumen um Breslau, Danzig, Stettin und Königsberg beurkunden und die Existenz von Generationen Schlesier, Oberschlesier, Danziger, Westpreußen, Ostdeutschland, Pommern und Ostbrandenburger dokumentieren, aus der Hand gegeben werden sollen.

Insbesondere die von der sogenannten Kopernikusgruppe vorgeschlagene "Pflege von im unterschiedlichen Kontext verbrachten Kulturgütern in dem historischen Raum ihrer Entstehung" stellt keine akzeptable Lösung dar. Sie bedeutet in letzter Konsequenz, daß die bei oder vor der Vertreibung in den Westen mitgenommenen oder ausgelagerten wenigen geretteten Kulturgegenstände aus den ehemaligen deutschen Reichsprovinzen heute nach Polen abgegeben werden müßten, während andererseits die von Polen wider das Völkerrecht zurückbehaltenen deutschen Kulturgüter, die heute hauptsächlich in Krakau und Warschau lagern, dort verbleiben dürften. Dies aber würde die deutschen Heimatvertriebenen auch noch ihrer belegbaren kulturellen Wurzeln berauben und ihnen damit ein entscheidendes Stück ihrer Identität nehmen. Das wäre unmenschlich und entspräche im übrigen auch nicht der gängigen Staatenpraxis auf diesem Gebiet. Der Auftrag des Bundesvertriebenengesetzes zur Wahrung des Bewußtseins der ostdeutschen Kultur und Geschichte ist für Bund und Länder unverändert gültig.

Der BdV erkennt das Bemühen Polens an, sich unvoreingenommen mit der Geschichte der alten deutschen Siedlungsgebiete zu befassen. Kopien von Archivgut können dafür beim heutigen Stand der Technik bereitgestellt werden, ohne daß Deutschland die Originale seines kulturellen Erbes aus der Hand geben muß.

Bei gutem Willen kann es Lösungsmöglichkeiten in beiderseitigem Einverständnis geben. Die deutschen Vertriebenen praktizieren seit Jahrzehnten mit den jetzt in ihren Heimatgebieten lebenden Menschen eine gute Zusammenarbeit auf vielen Ebenen. Dies sollte weiter gefördert und international stärker beachtet werden.

 
     
     
 
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