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Kuriarkomitien

 
     
 
Die ältesten, sich entsprechend den Kurien auf dem comitium zusammenfi ndenden Volksversammlungen, die bis in die Königszeit herabreichen. Die Kuriarkomitien (comitia curiata) wählten den vom Senat ausgesuchten König , entschieden über Krieg und Frieden und erteilten ihre Anweisungen zu sozialen, religiösen und politischen Fragen. Neben dem König und dem Senat waren die Kuriarkomitien die dritte politische Kraft. Man weiß nicht genau, zu welcher Zeit (sicher vor dem 3. (h.) die Plebejer zugelassen wurden. Zur Zeit der Republik besaßen die Kuriarkomitien annähernd keine Macht mehr, denn die Zenturiar - und Tributarkomitien ließen ihre Rolle verblassen. Im 2. Jh. v.Chr. wurden die Kuriarkomitien symbolisch durch 30 Liktoren , welche die 30 Kurien symbolisierten, verkörpert. Ihre Zuständigkeit beschränkte sich auf das kurische Gesetz , die Einweihung des rex sacrorum und der höheren Flaminen , die Bestätigung der adrogatio sowie darauf, eine nahezu unübliche Form des Testamentes zu prüfen.
 
     
     
 
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