A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
     
 
     
 

Magistrate

 
     
 
Was die republikanische Regierungsform Roms von der der Königszeit, auf die sie folgte, wesentlich unterscheidet, sind die Magistrate (magistratus). Für ihre Eigenständigkeit gibt es mehrere Merkmale: sie sind kollegial, his auf Diktatur und Zensurat auf ein Jahr begrenzt, aus Wahlen hervorgegangen, unbesoldet und hierarchisch strukturiert.

Unter den verschiedensten Aspekten lassen sich übergreifende Kategorien der Magistratsämter bilden: die kurulischen Magistraturen, die dem Adel zustehen (Konsul , Prätor , kurulischer Ädil , Zensor ) und die nicht kurulischen Magistraturen (Quästor , Volksädil, Tribun ); die Magistraturen mit imperium (Konsul, Prätor, Diktator) und ohne (Ädil, Quästor, Zensor, Tribun); die größeren Magistraturen, die von den Zenturiarkomitien gewählt werden (Konsul, Prätor, Zensor), und die kleineren, die von den Tributarkomitien gewählt werden (Quästor, Ädil, Tribun); die Magistraturen mit großem auspicium (Konsul, Prätor, Zensor, Diktator) und die mit kleinem (kurulischer Ädil, Quästor) sowie die, lange Zeit jedenfalls, ohne Recht auf auspicium (Ädil, Volkstribun); gewöhnliche Magistratsämter (Zensor, Konsul, Prätor, Ädil, Quästor, Tribun) und außerordentliche (Diktator, Reiteroberst, Interrex ). Als plebejische Magistraturen bezeichnete man das Tribunat und die Ädilität, denn zu Beginn handelte es sich nicht um eigentliche Magistratsämter, sondern um Vertrauensstellungen.

Äußerlich erkannte man die Magistrate mit imperium, weil ihnen das Recht auf Liktoren und Rutenbündel zustand; den kurulischen Magistraten stand die toga praetexta sowie der kurulische Stuhl zu. Die nicht kurulischen Magistrate trugen die normale Toga und hatten auch kein Anrecht auf das subsellium, einen recht niedrigen Stuhl ohne Rückenlehne. Allmählich wurde der Zugang zu den Magistratsämtern auch den Plebejern eröffnet, und diese Entwicklung gilt ab 366 v.Chr. für alle Ämter. Im Gegenzug durften die Patrizier nicht das Tribunat antreten, außer im Falle einer translatio ad plebem, wie das berühmte Beispiel des Clodius lehrt. Die aus dem Kollegialitätsprinzip selbst hervorgerufenen möglichen Konflikte wurden durch zwei Tricks behoben: zum einen durch die Ämterrotation, später dann durch Kompetenzaufteilung in gütlichem Einvernehmen oder durch Losentscheid; zum anderen konnten die Widersprüche zwischen gleichrangigen oder nicht gleichrangigen Magistraten durch die drei Verfahren des Widerspruchs , der Prohibition und der obnuntiatio gelöst werden.

Um wählbar zu sein, mußte man das volle Bürgerrecht besitzen, männlichen Geschlechtes sein, zehn Jahre im Militär gedient haben, durfte nicht mit Ehrlosigkeit belastet sein und mußte die für das Amt nötige Altersgrenze erreicht haben. Für den Zugang zu manchen Ämtern mußte man zuvor ein Reglement beachten, das hierarchisch strukturiert war – und das man cursus honorum (Ehrenlaufbahn) nannte.

Ein einmal gewählter Magistrat war nicht absetzbar, war aber auch nicht durch Immunität geschützt, und am Ende seiner Amtszeit dankte er ab, indem er freiwillig sein Amt niederlegte. Er konnte aber als Promagistrat in seinen Amtsbefugnissen gehalten werden.

Der Abstimmungsmodus, die Art der Magistratsämter sowie die Gesellschaftsstruktur brachten es mit sich, daß einige wenige Familien die Magistrate – insbesondere das Konsulat – für sich in Beschlag nahmen. So gab es etwa in der Zeit von 200 bis 146 v. Chr. nur 16 von Konsuln, deren Gentilname vor ihnen nicht in den Fasti consulares aufgetaucht war.

Wie auch die anderen republikanischen Institutionen des Senates und der Ratsversammlungen bestanden auch die Magistraturen zur Kaiserzeit weiter, doch war ihre Amtsgewalt merklich gemindert. Die zahlreichen ihnen bis dahin anvertrauten Befugnisse wurden nun auf kaiserliche Beamte übertragen. Dennoch blieben die Magistratsämter weiterhin Ehrenämter. Insbesondere das Konsulat behielt sein hohes Ansehen und konnte als Sprungbrett zu wichtigeren Ämtern dienen – nicht einmal die Kaiser selbst waren sich zu schade, es zu bekleiden. Die Kandidaten für die Ämter wurden denn auch weniger gewählt, als durch Akklamation bestätigt.
 
     
     
 
Diese Seite als Bookmark speichern:
 
     
     
     

     
 

Weitere empfehlenswerte Seiten:

Hessen will Pro Familia weiter fördern

Verbotene Wahrheit

Die Jungen gehen schon wieder

 
 
Erhalten:
 

 

   
 
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
WISSEN48 | ÜBERBLICK | THEMEN | DAS PROJEKT | SUCHE | RECHTLICHE HINWEISE | IMPRESSUM
Copyright © 2010 All rights reserved. Wissensarchiv