A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
     
 
     
 

Neues Ausländergesetz wehrt ungebetene Gäste ab

 
     
 
Freizügigkeit im vollen Wortsinne soll es dereinst in der gesamten Europäischen Union geben – ein Europa ohne Grenzkontrollen. Im Schengener Abkommen, zu dem sich bisher neun EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben, ist der Anfang gemacht. Daß dieses Abkommen nur dann funktioniert, wenn die Vertrags
partner dafür sorgen, daß die Außengrenzen der Gemeinschaft gegen illegale Grenzübertreter gesichert werden, ist uns in den letzten Wochen durch die Flüchtlingsflut, die aus der Türkei an Italiens Küsten brandete, drastisch vor Augen geführt worden.

Auch in den Hauptstädten jener Staaten, die sich um den Beitritt zur EU bemühen, wird man sich inzwischen bewußt, daß die Sicherung der Außengrenzen nicht nur im eigenen Interesse liegt, sondern auch im Interesse jener Partnerstaaten, deren Fürsprache man für die eigene Aufnahme in die EU braucht. Dies hat offenkundig auch die neue Mitte-Rechts-Regierung in Polen erkannt. Mit dem Ausländergesetz, das dieser Tage in Kraft getreten ist, hat Warschau die Konsequenzen aus dem bisherigen unhaltbaren Zustand gezogen – und mit Blick auf die EU und wohl auch mit Blick auf Deutschland Regelungen eingeführt, die das Einsickern ungebetener Gäste aus den GUS-Staaten zumindest erschweren dürften.

Grundsätzlich, so Warschau, habe sich gegenüber der bis dato üblichen Gesetzeslage nichts geändert. Wer bisher visumfrei einreisen durfte, könne das auch weiterhin tun, wer ein Visum benötigt habe, müsse auch künftig eines beantragen. Es seien nur einige Bestimmungen präzisiert worden. Diese Präzisierungen haben es jedoch in sich:

Wer offiziell einreisen wollte, mußte zuvor eine formlose Einladung eines polnischen Bürgers vorweisen. Das genügte. Solche "Einladungen" wurden bisher in Großauflage auf den Grenzmärkten schwarz gehandelt – und keine Dienststelle in Polen kontrollierte, ob die "einladenden"polnischen Bürger etwas von einem Besuch aus Rußland, Kasachstan oder Usbekistan wußten. Im Regelfall besuchten viele dieser "Gäste" aus dem Osten gar nicht polnische Freunde, sondern begaben sich weiter in Richtung Neiße-Grenze.

Ab sofort gilt: Der Schlagbaum wird nur für jene Einreisewilligen geöffnet, die auf einem amtlichen und fälschungssicheren Formular eine Einladung eines polnischen Bürgers vorweisen können. Mit dieser Einladung verpflichtet sich der Einladende, für den Aufenthalt des Gastes aufzukommen, eventuelle Arztkosten zu übernehmen und gegebenenfalls auch den Rücktransport bzw. die Ausweisung zu bezahlen. Dieses Formular wird zentral gesammelt.

Durch Fingerabdrücke soll ferner die Identität von abgewiesenen Einreisewilligen auch dann festgestellt werden können, wenn sie mit gefälschten Pässen die Grenzkontrolleure zu überlisten versuchen. Zur beseren Erkennung von Fälschungen werden neue technische Geräte eingesetzt.

Sollten polnische Bürger sich – vielleicht gegen Entgelt – bereit finden, Leute "einzuladen", die später in Deutschland aufgegriffen werden, kann ihnen dieser "Freundschaftsdienst" teuer zu stehen kommen. Schlepperbanden wird durch diese Regelungen zwar das Handwerk nicht gänzlich gelegt werden können, doch Polens Ostgrenzen sind jetzt immerhin nicht mehr ein offenes Scheunentor.

 

 
     
     
 
Diese Seite als Bookmark speichern:
 
     
     
     

     
 

Weitere empfehlenswerte Seiten:

Der Autopilot ist auf Angriff gestellt

Wissen macht Spaß

Heimat und Nation stärken

 
 
Erhalten:
 

 

   
 
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
WISSEN48 | ÜBERBLICK | THEMEN | DAS PROJEKT | SUCHE | RECHTLICHE HINWEISE | IMPRESSUM
Copyright © 2010 All rights reserved. Wissensarchiv