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Neues Volk gesucht

 
     
 
Die Regierung ist dabei, sich ein neues deutsches Wahlvolk nach ihrem Bilde zu formen. Seit alters her wird an Wahlkörperschaften herumgebastelt. Ob es die "Pairs-Schübe" im alten England oder die Ergänzungen der Kurfürsten- und Reichsfürstenbank beim "Immerwährenden Reichstag" in Regensburg waren, dem Machterhaltungsinteresse der Amtsinhaber fällt immer wieder etwas ein. Im Zeitalter des "one man, one vote", wo der Wahlkörper das ganze Staatsvolk umfaßt, können solche Manipulationen
allerdings verheerende und unabsehbare Wirkungen hervorbringen.

Der vom Bundesinnenminister vorgelegte Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts" hat einen solchen brisanten Inhalt. Nach seiner Verwirklichung wird es bei zukünftigen Bundes- und Landtagswahlen Millionen von Neuwählern aus anderen Kulturkreisen geben, die bei den knappen  Mehrheitsverhältnissen ausschlaggebend sein werden. Das Deutsche Volk als verfassungsrechtliches Hauptelement des deutschen Staates wird dann eine andere Zusammensetzung haben.

Hierzu soll das deutsche Volk in der repräsentativen Demokratie ungefragt bleiben. Deshalb war der Gedanke des neuen CSU-Vorsitzenden und Bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber an eine Volksabstimmung richtig und notwendig. Doch selbst gegen die Verwässerung dieses Gedankens mit einer bloßen Unterschriftenaktion durch die CDU-Führung wird noch die Faschismuskeule geschwungen und schrill schreit selbst die bürgerliche Presse, hier sei plebiszitäre Gefahr angesagt.

Der Verdacht der politischen Klasse gegen das Volk ist groß und tief. Man spürt die ganze Existenzangst vor der wahren Meinung des deutschen Volkes, des "Gottseibeiuns", von dem diese Leute nur sachte als "den Menschen draußen im Lande" reden.

Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee hat nach Presseberichten den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts als "Staatsstreich" bezeichnet. Wenn der Begriff des "Deutschen Volkes" im Grundgesetz mehr als eine bloße Legitimationsmetapher für den politischen Betrieb sein soll, dann ist seine gravierende Veränderung durch einfaches Gesetz einer beliebigen Bundestagsmehrheit verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Lenin hat es auf den Punkt gebracht: "Geschäftsordnungsfragen sind Machtfragen erster Ordnung!" Im Verfassungsstaat geht es aber nicht an, durch Änderungen der Geschäftsordnung, sprich: des Staatsangehörigkeitsrechtes, das Deutsche Volk als Staatsvolk Deutschlands mit Geschäftsordnungstricks auszuhebeln.

Als die Türken 1683 die damalige deutsche Reichshauptstadt Wien belagerten, war ihr Kriegsziel die Einverleibung Mitteleuropas in das Großtürkische Reich. Dieser Zugriffsversuch scheiterte am vereinigten deutsch-polnischen Entsatzheer. Der Einzug in die jetzige deutsche Hauptstadt Berlin erweist sich als ungleich einfacher.

Was aber ist, wenn die neuen deutschen Staatsangehörigen von allen ihren Rechten konsequent Gebrauch machen und nicht bloß in die Kasse von Rot und Grün einzahlen? Intelligenterweise werden sie zunächst verlangen, daß sie als Minderheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt werden. In diesem Status können sie viele Rechte beanspruchen. Dies geht von kultureller und religiöser Förderung aus Steuermitteln bis hin zur Aufhebung der Fünf-Prozent-Klauseln für ihre ethnischen Spezialparteien, die dann verfassungsrechtlichen Bestandsschutz und Parteienfinanzierung genießen.

Die hessische CDU ist mutig, wie auch ihr Vorsitzender. Sie unterstützt die Unterschriftenaktion gegen den Gesetzentwurf des Innenministers der rotgrünen Regierung kräftig. An ihrem ersten öffentlichen Stand in der Innenstadt in Frankfurt am Main zur Unterschriftenaktion, bei welchem das Publikum Schlange stand, um zu unterschreiben, fielen prompt die Kapuzenmänner des linken Straßenmobs ein. Es bleibt zu hoffen, daß die Union nicht Angst vor ihrer eigenen Courage bekommt.

 
     
     
 
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