A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
     
 
     
 

Ostgebiete 1945 zu Polen?

 
     
 
Für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in der Bundeshauptstad Berlin sind die deutschen Ostgebiete nach der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 194 bereits polnisches Territorium gewesen. Der Akt der Austreibung wird als "Ausreise" eingestuft. Auf die Höhe der Rente von Vertriebenen kann sich die spürbar auswirken.

Dem war ein Schreiben der BfA an das Landessozialgerich Baden-Württemberg
in Stuttgart zugespielt worden. Es handelt sich dabei um die Stellungnahme der Versicherungsanstalt in einem Berufungsverfahren vor dem Stuttgarte Sozialgericht. Gegen die BfA geklagt hat ein Mann, der im Alter von 15 Jahren im Winte 1946/47 zusammen mit seiner Familie aus Stolp in Hinterpommern ausgetrieben wurde. E wehrt sich gegen die Weigerung der BfA, bestimmte Ausfallzeiten für die Rent anzuerkennen.

Nur mit etwas Handgepäck war die Familie nach tagelanger Irrfahrt im Viehwaggon in Dezember 1946 in Thüringen gelandet und wurde dort in Rudolstadt zunächst notdürftig in Auffanglagern untergebracht. Aufgrund von Quarantänebestimmungen war während de viermonatigen Lageraufenthalts die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Nac der Zuweisung einer Wohnung in der Umgebung arbeitete der Betroffene bis zu seiner Fluch im Jahr 1955 in der DDR. Bei der Berechnung der Rente weigerte sich die BfA, die Verweilzeiten in den Lagern als Ausfallzeiten anzuerkennen, obwohl der Kläger mit de Vertriebenenausweis A die Vertreibung nachweisen kann. Für den Betroffenen hat dies ein deutlich verminderte Rente zur Konsequenz. In der Stellungnahme wird vielmehr bestritten daß eine Vertreibung überhaupt stattgefunden hat. Die deutschen Gebiete östlich vo Oder und Neiße sind für die Versicherungsanstalt zumindest seit 1945 polnische Territorium.

Tatsächlich, so die schriftliche Argumentation, seien die "Umstände de Ausreise" aus Polen und damit die sich "anschließende" Arbeitslosigkei nicht geklärt. Die Tatsache allein, daß sich der Kläger in einem Aufnahmelager befunde haben soll, gibt noch keinen Aufschluß über die Gründe des Verlassens des polnische Gebietes. Da der Kläger ferner "bis 12/1946 Wohnung im elterlichen Haus" angegeben habe, werde er um Mitteilung darüber gebeten, "ob die behauptet Vertreibung auch seine Eltern betraf".

Mit den Ausführungen seines Hauses konfrontiert, zeigte sich der Sprecher der Bf überrascht. Selbstverständlich müsse man jeden Fall einzeln überprüfen. Aber selbs auf Nachfrage wurde die Frage nicht beantwortet, ob der völkerrechtswidrige Akt de Vertreibung von Millionen Deutschen aus den deutschen Ostgebieten und Ost- bzw Südosteuropa als historische Tatsache von der BfA bezweifelt werde.

Der Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen (BdV) von Baden-Württemberg, Arnol Tölg, zeigte sich betroffen. Es sei absurd, die Vertreibung in Frage zu stellen. Töl forderte die Spitze der BfA auf, unmißverständlich zu dem Thema Stellung zu beziehen.

Der Fall wird möglicherweise auch den Landtag von Baden-Württemberg beschäftigen Mehrere Abgeordnete von CDU und Republikanern zeigten sich bereit, die Argumentation de BfA in der Rentenstreitsache zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage zu machen REP-Abgeordneter und Mitglied im BdV, Alfred Dagenbach, sagte: "Seit Jahren ist die Tendenz festzustellen, die Vertriebenen politisch nicht mehr ernst zu nehmen. Jetzt solle sie anscheinend nach dem Verlust der Heimat auch noch um ihre Geschichte und Identitä gebracht werden. Darin liegt der eigentliche Skandal." Felix Kilia
 
     
     
 
Diese Seite als Bookmark speichern:
 
     
     
     

     
 

Weitere empfehlenswerte Seiten:

Unwürdig

Antoninus Pius

Chirac der Flegel

 
 
Erhalten:
ostgebiete deutschlands
 

 

   
 
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
WISSEN48 | ÜBERBLICK | THEMEN | DAS PROJEKT | SUCHE | RECHTLICHE HINWEISE | IMPRESSUM
Copyright © 2010 All rights reserved. Wissensarchiv