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Quästor

 
     
 
Das Amt des quaestor wurde zur selben Zeit wie das Konsulat geschaffen. Die Quästoren, von denen es im 1. Jh. v.Chr. zwanzig gab, wurden von den Tributarkomitien gewählt. Ab der Zeit Sullas eröffnete die Quästur den Zugang zum Senat . Die Quästoren, die in Rom verblieben, beaufsichtigten die Staatskasse (quaestores urbani oder aerarii Saturni ), vereinnahmten die Steuern , Bußgelder sowie die Einkünfte aus Konfiskationen und öffentlichen Versteigerungen. Zudem hatten sie die Besoldung des Militärs vorzunehmen und öffentliche Bauten zu finanzieren. Schließlich gehörte zu ihrem Aufgabenbereich die Aufbewahrung der Originalschriften der Zensoren sowie aller von anderen Magistraten geschlossenen Verträge.

Die innerhalb Italiens eingesetzten Quästoren kontrollierten die örtliche Finanzverwaltung. In den Provinzen standen sie den Feldherren oder Statthaltern zur Verfügung. Sie verwalteten die Kriegskasse, vollzogen Geldzahlungen mit den Mitteln, die sie von ihren Kollegen aus Rom erhielten, und führten die Bücher. Gelegentlich kam es vor, daß die Funktionen des Quästors mit denen eines Proprätors verbunden wurden (quaestor pro praetore).

In der Kaiserzeit oblag den Quästoren nicht mehr die Leitung der Staatskasse, denn dies wurde Prätoren oder Präfekten übertragen. Ihre Positionen wurden folgendermaßen aufgeteilt: Zwei standen dem Kaiser als Sekretäre zur Verfügung (quaestores principi), zwei beaufsichtigten die Archive (quaestores urbani), vier dienten den Konsuln als Sekretäre (quaestores consulum). Dieverbleibenden zwölf begleiteten die Statthalter mit dem Titel eines quaestor pro praetore in die Provinzen.
 
     
     
 
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