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Tributarkomitien

 
     
 
Die Ursprünge und Gründe für diese Versammlung , in der Patrizier und Plebejer , aufgeteilt nach Tribus , zusammenkamen, sind nicht gänzlich geklärt. Sicher ist, daß die comitia tributa aus der Versammlung des Volkes (concilia plebis) wohl Mitte des 5. Jhs. entstanden, sicher aber zu Beginn des 3. Jhs. bestanden. Darüber hinaus waren die comitia tributa stets unabhängig von den concilia plebis, deren Funktionsweisen sie übernahmen: Sie wurden durch Konsuln und Prätoren einberufen, die ihnen auch vorsaßen. Die Zuständigkeiten der Tributarkomitien sind politischer (Wahl der unteren Magistrate wie Quästoren und kurulische Ädile , denen man noch die Volkstribunen und Volksädilen in einer Zeit hinzurechnen muß, in der die Volksversammlung zu Tributarkomitien wurde), gesetzgeberischer (Abstimmung über Gesetze — die einfache Art der Einberufung und der Sitzungskontrolle machte ab dem 3. Jh. aus den Tributarkomitien eigentliche gesetzgeberische Versammlungen) sowie juristischer Natur (das Recht, über bestimmte Straffälle zu urteilen).

Die Struktur der Tributarkomitien, die im Prinzip auf dem Wohnsitz beruhte, gewährleistete eine wirkliche demokratischeVertretung. In der Realität verlor der Unterschied der vier städtischen und der 31 ländlichen Tribus recht bald seinen territorialen Charakter, und die Vermögenseinteilung, welche die Zensoren innerhalb der Tribus vornahmen, gewährleistete die Vorherrschaft der reichen oder begüterten Schichten in den ländlichen Tribus, denn im Gegensatz zur armen, in den vier städtischen Tribus eingeschriebenen Bevölkerung verfügten die 31 ländlichen Tribus auch über 31 Stimmen.
 
     
     
 
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