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US-Resolution und Sammelklagen

 
     
 
Der neue Außenminister Fischer glaubte sich offenbar schon ganz im Soge seines schweren Amtes und mit dem Zeitgeist auf du und du, als er bei seinem Antrittsbesuch in Warschau verkündete: "Wir werden die Zukunft nicht mit der Revitalisierung der Vergangenheit belasten." Doch offenbar hat er sich hier schon (erstmals?) in seiner außenpolitisch
en Karriere geirrt: Das amerikanische Repräsentantenhaus hat mit seiner Resolution vom 13. Oktober bekanntlich alle Staaten Ostmittel- und Osteuropas aufgefordert, die Enteignungen aus der Zeit des Nationalsozialismus und des Kommunismus im Sinne einer Regulierung wiedergutzumachen. Mit dieser Forderung kommen immer mehr Vertreiberländer in die Zwickmühle, sich eingestehen zu müssen, daß sie sich in absehbarer Zeit einem starken Druck insbesondere aus den USA gegenübersehen könnten.

Schon argwöhnte die tschechische Zeitung "Lidove Noviny": "Die Resolution des Kongresses kann sich aber auch auf die Lösung eventueller Eigentumsansprüche der Sudetendeutschen beziehen, obwohl er sich zu diesen nicht explizit äußert." Begonnen hat nach Informationen unserer Redaktion die Vorgeschichte der Resolution 562 damit, daß jüdische Geschädigte, die durch Ausweisung, Flucht, Verfolgung oder Beschlagnahme um ihr Eigentum in Ostdeutschland oder dem Sudetenland, aber auch in den jeweiligen späteren kommunistischen Vertreiberstaaten gekommen waren, bei den Regierungen in Warschau und Prag vorstellig wurden, um eine Regulierung ihrer Ansprüche durchzusetzen. Doch die Regierungen hielten sich trotz US-Druckes zurück, taktierten und vermeinten wahrscheinlich, daß das Problem sich "biologisch" von selbst lösen würde. Doch dies war ein Irrtum, denn inzwischen kamen auch die Forderungen tschechischer und polnischer Emigranten mit zumeist antikommunistischem Hintergrund hinzu, die schließlich im Bunde mit quicken in den USA lebenden deutschen Vertriebenen eine "Solidargemeinschaft" mit dem Ziele, sogenannte Sammelklagen formulieren zu können, bildeten. Diese Sammelklagen sind rechtlich möglich und könnten sich beispielsweise an tschechische Firmen richten, die nach dem Krieg Sudetendeutsche bei sich arbeiten ließen. Konrad Badenheuer von der Sudetendeutschen Freundeskreis ergänzt zudem: "Bei der Vertreibung nach dem Krieg wurden Konten, Policen und Schließfächer einbehalten", woraus sich ebenfalls die Möglichkeit von Sammelklagen gegen in den USA tätige tschechische Versicherungen oder Banken ergeben könnte.

Damit fiele auch das perfide Bonner Aufrechnungskonzept in sich zusammen, das – denkwürdigerweise analog wie Prag oder Warschau – darauf abzielt, durch "passives Offenhalten" bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag die berechtigten Ansprüche deutscher Vertriebener "verschimmeln" (Badenheuer) zu lassen. Bewegung ist hier unverkennbar angesagt.

 

 
     
     
 
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