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Vigintiseviri

 
     
 
Mit diesem Begriff bezeichnet man sechs Gremien, die sich insgesamt aus 26 Mitgliedern (vigintiseviri) zusammensetzen. Es handelt sich um niedere Bedienstete, die erst recht spät von den Tributarkomitien feierlich in ihr Amt eingesetzt wurden. Diese Gremien umfaßten zehn Zivilrichter (iudices decemviri litibus iudicandis), vier den Prätoren zugeordnete Präfekten (quatuorviri iure dicundo), drei Polizeikommissare, die Festnahmen, Folterungen, Hinrichtungen u.ä. vornehmen sollten (tresviri capitales), drei Kontrolleure für das Geldgewicht (tresviri monetales), vier den Ädilen zugeteilte Baumeister für die Stadtstraßen (quatuorviri viis in urbe purgandis) und zwei Baumeister für die Straßen bis eine Meile um Rom herum (duoviri viis extra urbem purgandis).

Es war nicht notwendig, eine dieserkleinen Magistraturen absolviert zu haben, um den cursus honorum einzuschlagen. Dennoch wurden sie in gewissem Sinne als eine Art Probezeit angesehen. Zur Kaiserzeit wurden sie um vier Mitglieder reduziert Lind bildeten nach der Auflösung der vier Präfekte iure dicundo sowie der zwei Baumeister extra urbem das Vigintivirat (vigintivirl). Jegliche senatorische Laufbahn begann nun mit der Bekleidung einer dieser Magistraturen.
 
     
     
 
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