A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
     
 
     
 

Volksversammlung

 
     
 
Als Folge des Auszuges der Plebejer auf den Heiligen Berg oder den Aventin gestanden ihnen die Patrizier zu Beginn des 5. Jhs. v.Chr. eigene politische Institutionen zu, das Volkstribunat, den Adilen des Volkes sowie das Recht, sich in Versammlungen zusammenzufinclen, die von einem Tribunen einberufen wurden und bei denen dieser den Vorsitz führt. Die Plebejer verwandten als äußeren strukturellen Rahmen ihre Einteilung nach Trihus . Auf ihren Versammlungen wählten sie ihre Magistrate , die Tribune und Ädilen, und stimmten über Gesetze ab, die ausschließlich sie betrafen, die Plebiszite (plebis scita). In späterer Zeit hat es den Anschein, als ob diese Plebiszite erst wie Gesetze betrachtet wurden, wenn sie auch vom Senat (449) bestätigt waren, später (339), wenn sie seine vorherige Zustimmung hatten. Die lex Hortensia von 287 v.Chr. stellte die Plebiszite dann den allgemein gültigen Gesetzen gleich, die sowohl für Plebejer wie Patrizier galten; vielleicht aber waren sogar diese Gesetz-Plebiszite noch der Entscheidung oder zumindest der Zustimmung des Senates unterworfen. Seit dieser Zeit (287) aber ist es äußerst schwierig, die Beziehungen zwischen Volksversammlung und Tributarkomitien auseinanderzuhalten. Denn man weiß nicht, ob die concili
 
     
     
 
Diese Seite als Bookmark speichern:
 
     
     
     

     
 

Weitere empfehlenswerte Seiten:

Frankfurter Buchmesse 2006

Lebenskünstler

Rutuler

 
 
Erhalten:
 

 

   
 
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
WISSEN48 | ÜBERBLICK | THEMEN | DAS PROJEKT | SUCHE | RECHTLICHE HINWEISE | IMPRESSUM
Copyright © 2010 All rights reserved. Wissensarchiv