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Widmung

 
     
 
Eine von der Weihe zu unterscheidende Handlung innerlicher Verbundenheit. Sie ist mal ein religiöser Akt, mal eine von einem Magistraten bestätigte zivilrechtliche Handlung. Denn ein Pontifex konnte das Eigentum an irgendwelchen Gegenständen auf die Götter übertragen, wenn zuvor ein Magistrat diese von den Menschen an die Götter abgetreten hatte. Mit anderen Worten: Der Pontifex weihte (consecrat) das, was der Magistrat den Gottheiten übergab und damit widmete (dedicat). In der Praxis genügte es, wenn Magistrat und Pontifex bei der entsprechenden Zeremonie beide zugegen waren. Die wichtigste Widmung, nämlich die von Tempeln , stand den höheren Magistraten, Konsuln , Prätoren und Zensoren , sowie einem besonderen Ausschuß (cura) aus zwei Mitgliedern (duoviri aedi dedicandae) zu. Anläßlich der Widmung fanden auch Spiele und Festlichkeiten statt.
 
     
     
 
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