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Zwangsarbeiter: Neue Möglichkeiten zur Hilfe

 
     
 
Die unter Aufsicht des Bundesinnenministeriums stehende Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (Wurzerstraße 106, 53175 Bonn, Telefon 02 28/ 36 89 37-0) gewährt aufgrund § 18 Häftlingshilfegesetz (HHG) Antragstellern eine finanzielle Unterstützung, wenn diese sich bei Verurteilung, Internierung oder Verschleppung durch die sowjetische Besatzungsmacht oder durch polnische, tschechische oder rumänische Behörden im „politischen oder sonst rechtsstaatswidrigen Gewahrsam“ befunden hatten. Schon dem Gesetz nach geht es nicht um Zwangsarbeit, sondern um Verschleppung und Internierung. Im Falle einer rechtswidrigen Verurteilung muß zuvor über das Auswärtige Amt
(zur Weiterleitung an die Deutsche Botschaft in Moskau), Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, die Rehabilitierung durch Rußland erreicht werden.

Antragsteller erhalten von der Stiftung einen vierseitigen Antragsbogen. Ob im rechtlichen Sinne „Gewahrsam“ vorgelegen hat und eine Unterstützungswürdigkeit vorliegt, entscheidet indessen nicht die Stiftung selbst, sondern die zuständige HHG-Behörde des Antragstellers.

Ein Ablehnungsgrund kann, ohne als Ausschließungsgrund im HHG gesetzlich Erwähnung gefunden zu haben, darin bestehen, daß der Beschädigte in früheren Jahren bereits Leistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) erhalten hat. Der Bund hat die Kommunen angewiesen, in der Ausstellung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG großzügig zu verfahren.

Soweit die Anträge gerade wegen „Zwangsarbeit“ nach § 1 Abs. 6 HHG abgelehnt oder gar nicht erst bearbeitet worden sind, besteht nun neue Hoffnung. Der neueste Bearbeitungshinweis des BMI vom 12. Februar 2002 enthält nun den Hinweis, daß „bei Zivildeportierten aus den ehemaligen Reichsgebieten jenseits von Oder und Neiße […] grundsätzlich davon ausgegangen werden“ muß, „daß die Gewahrsamnahme zunächst vordringlich aus sicherheitspolitischen Erwägungen erfolgt ist und demzufolge - trotz nachfolgender Heranziehung zur Zwangsarbeit - ein politischer Gewahrsam im Sinne von § 1 Abs. 1 HHG nicht ausgeschlossen ist.“ HHG-Behörden der Länder und Kommunen können die Anerkennung nicht mehr ungeprüft nur deshalb verweigern, weil die zivilverschleppte Person Zwangsarbeit geleistet habe und daher von vornherein von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen sei. Da in dem HHG-Verfahren die Glaubhaftmachung durch Schilderung der Erlebnisse ausreicht, muß der Antragsteller auch nicht beweisen, daß er beispielsweise ohne Angabe von Gründen und ohne Verurteilung interniert und dann verschleppt worden ist und die Zwangsarbeit erst eine Folgeerscheinung der „politisch-rechtsstaatswidrigen Verschleppung/Internierung“ war. Dennoch wird weiterhin empfohlen, auf Beschreibungen zur Zwangsarbeit ganz zu verzichten. Die Stiftung ist an das Vorliegen der Anerkennungsbescheinigung der kommunalen HHG-Behörde nach § 10 Abs. 4 HHG formal gebunden. Eine Antragsfrist ist - entgegen früheren Mitteilungen - nicht gegeben.

Die ebenfalls bundesunmittelbare Heimkehrerstiftung (Konstantinstraße 56, 53179 Bonn, Telefon 02 28/93 57 60) gewährt einmalige Unterstützungsleistungen an ehemalige Kriegsgefangene und sogenannte Geltungskriegsgefangene. Bis Anfang 2000 hatte sie an diesen Personenkreis zudem auch Rentenzusatzleistungen gewährt.

Voraussetzung für eine Unterstützungsleistung durch die Heimkehrerstiftung ist das Vorliegen einer „finanziellen Notlage“. Der bereinigte monatliche Netto-Einkommensgrenzwert für Alleinstehende liegt dabei nach Abzug der Grundmiete bei 950 Euro, für Ehepaare bei 1.300 Euro. Die „Notlage“ muß sich aber auch durch einen konkreten Bedarf nach einer Unterstützungsleistung auszeichnen. Dieser Bedarf ist z. B. gegeben, wenn der ehemalige Kriegsgefangene wegen Gebrechlichkeit eine vom Sozialträger nicht finanzierte Gehhilfe benötigt. Aber auch eine Erholungsmaßnahme (ohne Reisekosten) kann nach Aussage der Stiftung darunter fallen. Die Unterstützung wird in der Regel maximal einmal jährlich gewährt. Geltungskriegsgefangene waren vor allem auch zivile Personen, deren Internierung mit den Kriegshandlungen in einem engen Zusammenhang stand. Für den Zeitraum zwischen Januar und dem 8. Mai 1945 besteht insoweit eine gewisse Überschneidung mit dem durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge betreuten Personenkreis. Die Heimkehrerstiftung prüft insoweit, wann die Kampfhandlungen vor dem 8. Mai 1945 in dem ehemaligen Wohngebiet des Antragstellers beendet waren und welcher Zusammenhang zwischen der Internierung und den Kampfhandlungen bestanden hat. Im Zweifel wird der Antragsteller an die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge verwiesen.

Die Erfassung deutscher Opfer von Zwangsarbeit durch den Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter, dem mehrere Landsmann- schaften und weitere Organisationen angehören, dient zunächst der Dokumentation dieser Schicksale und der Anregung der öffentlichen Diskussion über einen würdigen und angemessenen Umgang mit den Opfern. Fernziel ist auch die Entschädigung der Opfer, deren Umsetzung ohne öffentliche Debatte nicht realistisch ist. Alle Opfer von Zwangsarbeit werden hier erfaßt.

Der Arbeitskreis gewährt mit der Erfassung also keine finanziellen Mittel und kann auch Entschädigungsleistungen durch Dritte nicht unmittelbar durchsetzen. Er arbeitet vielmehr gegen die vorherrschende Ignoranz gegenüber dieser Opfergruppe. Schon jetzt hat er durch sein beharrliches Wirken in Bonn und Berlin einige Verbesserungen für die Opfer etwa im Häftlingshilfegesetz erreichen können. Auch der der Freundeskreis Ostdeutschland wohlgesonnene SPD- Bundestagsabgeordnete Hans- Joachim Hacker hat zu den Neuformulierungen des BMI beigetragen, auch wenn die finanzielle Unterstützung keine Entschädigung im klassischen Sinne und keine Rentenanerkennung darstellt und das „Sozialnetz“ für ehemalige deutsche Zwangs- und Sklavenarbeiter noch immer unzureichend ist. Die jüngsten Fernsehserien zur Vertreibung und das neue Buch von Günter Grass „Der Krebsgang“ lassen aber ein Umdenken der politischen Verantwortungsträger möglich erscheinen.

Der Arbeitskreis hat bisher 70.000 Schicksale registriert. 9.000 der Erfaßten leben und warten noch heute auf Anerkennung und Würdigung. Jeder weitere Schick-salsbericht unterstützt die Arbeit des AKDZ. G. Langer

 
     
     
 
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