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Abschied von der Obhutspflicht

 
     
 
Mit der Erklärung des Bundeskanzlers, die Regierungen der Tschechischen Republik und Deutschlands wollten "weder heute noch in Zukunft Vermögensfragen aufwerfen", hat die Bundesregierung ihre Schutz- und Obhutspflicht gegenüber den Vertriebenen aufgekündigt. Damit ist klar, daß die Bundesregierung die Rechte der Vertriebenen auf Wiedergutmachung
nicht mehr geltend machen wird. Anders als es Italien für seine aus Slowenien vertriebenen Bürger schon vor Jahren eingefordert und auch erreicht hat.

Maßstab für die Behandlung der "aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen" ist und bleibt das Völkerrecht. Danach sind Vertreibungen und entschädigungslose Enteignungen Deutscher Menschenrechtsverletzungen. Sie sind völkerrechtswidrig und damit entschädigungspflichtig.

Die Bundesregierung hat von Anfang an erklärt, daß sie den Menschenrechten einen höheren Stellenwert einräumen werde. Wie jetzt erkennbar, gilt das ganz offensichtlich nicht für die massenhaften Menschenrechtsverletzungen an Deutschen. Ohne den diplomatischen Schutz der Bundesregierung verbleibt den Vertriebenen jetzt nur noch der Rechtsweg. Die Betroffenen werden jetzt rechtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche einerseits gegen die Vertreiberstaaten und andererseits wohl oder übel auch gegen die Bundesrepublik Deutschland erwägen müssen.

Der schnelle einseitige Verzicht auf die Durchsetzung der Rechte der Heimatvertriebenen zeigt, daß jedes Bemühen um einen Interessenausgleich unterblieben ist.

Die vagen Aussagen von Ministerpräsident Zeman zu den Benes-Dekreten sind keine Abkehr von ihnen, sondern Steine statt Brot für alle Deutschen sowie ein Armutszeugnis für die Verhandlungswilligkeit und Verhandlungsfähigkeit der Bundesregierung.

Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist gleichzeitig auch eine Abkehr von einer Politik, die bisher auf dem Bemühen um Beachtung der historischen Wahrheit fußte und widerspricht dem Willen des Deutschen Bundestages, wie er in den nahezu einstimmig – also auch mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – gefaßten Entschließungen zur Einbeziehung der deutschen Vertriebenen in den Ausgleich mit den östlichen Nachbarn in den Jahren 1994 und 1997 zum Ausdruck kam.

 
     
     
 
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