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Abstimmung

 
     
 
Erst gegen Ende des 2. Jhs. v.Chr. wurde die schriftliche oder geheime Abstimmung (suffragium) eingeführt, bis dahin stimmte man mündlich ab. Bei den die Gesetze beschließenden Komitien schrieb man auf Tafeln entweder Uti rogas (Ja) oder Antiquo (Nein), bei den Wahlkomitien den Namen des ausgesuchten Kandidaten, bei den Gerichtskomitien den Buchstaben A (absolvo) für Freispruch oder C (condemno) für Verurteilung, nichts, wenn man vertagen (arnpliatio) wollte. Im Senat stimmte man mittels discessio ab, d.h. man stellte sich hinter den Redner , dem man zustimmte.

Bei den Komitien stimmten nicht alle Bürger ab, denn sie hatten aus mehreren Gründen nur ein theoretisches Abstimmungsrecht. Der erste Grund war die räumliche Entfernung, denn es war für viele recht aufwendig, aus einer Provinz oder einer entfernt von Italien gelegenen Kolonie nach Rom zu kommen. Andererseits waren die Bürgerlisten nicht immer auf dem neuesten Stand, denn sie wurden lediglich alle fünf Jahre revidiert. Und darüber hinaus konnten noch zahllose weitere Gründe dazu beitragen, daß es für Bürger unmöglich war, ihr ius suffragii auszuüben, etwa weil sie nicht in den Listen der Zenturien oder der Tribus vermerkt waren. So kam es dazu, daß der Abstimmungsmodus in den Zenturiar und Tributarkomitien nicht mit der numerischen Zahl der Angehörigen übereinstimmte. Bei den Zenturiarkomitien stimmte man reihum ab und begann mit den Ritterzenturien, auf die die erste,dann die zweite Klasse usw. folgte. Die Abstimmung erfolgte dabei in einem zweifachen Verfahren, denn die Mehrheit innerhalb einer Zenturie bestimmte deren Abstimmungsverhalten, und jede Zenturie hatte eine Stimme. Der Vorsitzende unterbrach die Abstimmung, sobald die Mehrheit von 97 Stimmen erreicht war.

Doch selbst nach den Reformen der Zenturien im 3. Jh. stellten allein die Ritterzenturien und die der ersten Klasse 88 von 193 Stimmen, es fehlten also nur noch neun Zenturien bis zur Mehrheit. Selbst wenn also nicht alle der reichsten Zenturien gleich abstimmten, war der Spielraum immer noch so groß, daß die ärmsten Klassen kaum bei einer Entscheidung zum Zuge kamen.

Bei den Tributarkomitien und der Volksversammlung stimmte man nicht nacheinander, sondern gleichzeitig ab, so daß jede Stimme gleichen Wert besaß. Doch auch hier verfügte jede Trihus nur über eine Stimme. Im Jahre 241 v.Chr. gab es eine Gesamtzahl von 35 Trihus, die auch nie erhöht wurde; vier davon waren städtisch, daher die volkreichsten und die mit den meisten Armen, die anderen 31 waren ländlich und bestanden aus den reichen und vermögenden Schichten.

Die Zensoren teilten nach ihrem Belieben die Bürger in die Tribus ein, wobei die Freigelassenen und Armen in die städtischen, weniger angesehenen, eingeschrieben wurden. Als Strafmaßnahme konnten sie sogar Bürger einer ländlichen Tribus in eine städtische umschreiben. Dadurch waren die Tributarkomitien schon bald keine demokratischen Versammlungen mehr.
 
     
     
 
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