|  | Die jüdische Schriftstellerin Salcia Landmann (89), die an     ihrer scharfen Verurteilung des Hitlerregimes keinen Zweifel aufkommen läßt, warnte     davor, daß bei den Deutschen "das schlechte Gewissen Blüten treibt". Scham     über Hitler lähme die Kritikfähigkeit der Deutschen auch gegenüber Juden. Schon in den     70ern, besonders deutlich aber Anfang der 90er Jahre  , nahm Frau Landmann gegen weiteren     Massenzustrom von Ausländern nach Mitteleuropa Stellung. Das deutsche Asylrecht nannte     sie "entartet". Sie schrieb: "Daß die heutigen Deutschen sich einreden,     sie schuldeten diesen Milliardentribut an die Asylanten, die obendrein oft genug ihre     Sozialhilfe betrügerisch mehrfach kassieren und durch kriminelles Verhalten ganze     Stadtviertel verunsichern, dem Andenken der gemordeten Juden, grenzt an Aberwitz." 
 An die Mahnungen von Frau Landmann wurde man in diesen Tagen erinnert, als in     Briefkästen im badischen Rastatt Flugblätter vorgefunden wurden, mit denen sich die     örtliche Presse und sogar der Staatsschutz öffentlichkeitswirksam beschäftigten. Wie     das "Badische Tageblatt" berichtete, werde in einem Flugblatt, für das der     "Schutzbund für das deutsche Volk e. V." in Frankfurt/Main verantwortlich     zeichne, "gegen Ausländer in Deutschland" und "die deutsche     Ausländerpolitik gehetzt". Der Sprecher der Rastatter Kriminalpolizei teilte mit,     man habe mit den Staatsschutzkollegen in Frankfurt/Main Kontakt aufgenommen, die ebenfalls     gegen den "Schutzbund" ermittelten. Das Flugblatt werde der Staatsanwaltschaft     vorgelegt, die zu entscheiden habe, ob eine "strafrechtliche Verfehlung"     vorliegt. Der Schutzbund gebe vor, die Entwicklung aus deutscher Sicht zu beleuchten. Er     sehe unter anderem die deutsche Erbmasse schwinden und beklage einen fortschreitenden     Umvolkungsprozeß. Der "Schutzbund für das deutsche Volk" wurde am 26.     September1981 gegründet, nachdem maßgebliche Politiker der großen Parteien vor den     gefährlichen Folgen einer ungebremsten Zuwanderung gewarnt hatten, ohne den Worten Taten     folgen zu lassen.
 
 In einem weiteren Flugblatt des Schutzbundes ("Prominente zum     Ausländerproblem") werden Politiker zitiert: "Bundeskanzler Helmut Schmidt     (SPD) warnte vor einem Nationalitätenproblem in der Bundesrepublik. Vor dem Kabinett     vertrat er die Ansicht, daß beim Zuzug von Gastarbeiterangehörigen die zulässige Grenze     inzwischen erreicht und in manchen Fällen schon überschritten sei"     ("Ruhr-Nachrichten" vom 13. Februar 1975).
 
 Der Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Heinz Kühn (SPD), erklärte: "Wenn     die Zahl der Ausländer, die als Minderheit in einer Nation leben, eine bestimmte Grenze     überschreitet, gibt es überall in der Welt Strömungen des Fremdheitsgefühls und der     Ablehnung, die sich dann bis zur Feindseligkeit steigern 
 Allzuviel Humanität     ermordet die Humanität" ("Osnabrücker Zeitung" vom 13. September 1980).
 
 Zu einem Zeitpunkt, als in der BRD 4,67 Millionen Ausländer lebten (heutiger Stand 7,4     Millionen), berichtete die Deutsche Presseagentur am 5. März 1982: "Die     Ministerpräsidenten der elf Bundesländer halten es aus Sorge über eine wachsende     Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik für erforderlich, den Zustrom von     Gastarbeitern und Asylanten weitgehend zu stoppen."
 
 Die CDU Hessen verkündete 1982 in einem Wahlflugblatt: "Mit 4,7 Millionen im     Bundesgebiet 
 ist die Ausländerzahl in unserem Land zu hoch 
 Die     CDU will erreichen, daß in ca. 5 Jahren die Zahl der Ausländer in Deutschland um etwa 1     Millionen abnimmt. Andernfalls entstehen Probleme, mit denen die nächste Generation kaum     noch fertig werden kann."
 
 Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat nach einem Bescheid vom 18. August 2000      Az. : 300 Js 2685/00 das Ermittlungsverfahren gegen den "Schutzbund für das deutsche     Volk" eingestellt. Die Begründung lautet: "Der Tatbestand der Volksverhetzung     ist mangels Aufstachelung zum Haß gegen Bevölkerungsteile nicht gegeben. Es fehlt auch     ein Angriff auf die Menschenwürde der Ausländer. Die Ansichten des Schutzbundes halten     sich im Rahmen der freien Meinungsäußerung des Artikels 5 der Grundgesetzes. Dem     Schutzbund für das deutsche Volk wurde zur Last gelegt, am 1. März 2000 in Rastatt zwei     Flugblätter mit volksverhetzendem Inhalt verbreitet zu haben. Die Ermittlungen haben     jedoch ergeben, daß das Ermittlungsverfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen ist,     weil die überprüften Flugblätter zwar eine kritische Haltung gegenüber der in der     Bundesrepublik Deutschland praktizierten Ausländerpolitik erkennen lassen, diese Tendenz     allein jedoch nicht den Tatbestand des § 130 StGB erfüllt. In der ,Zitatensammlung     werden Äußerungen verschiedener Politiker oder anderer Personen zur Frage der     Ausländerpolitik wiedergegeben. Indessen erfüllt keines der einzelnen Zitate die     Tatbestandsvoraussetzung der Volksverhetzung. Ausgehend vom objektiven Sinngehalt der     Zitate wird weder Haß gegen die in § 130 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB geschützten Gruppen     aufgestachelt, noch wird zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen diese aufgerufen. Auch     wird deren Menschenwürde nicht dadurch angegriffen, daß die Gruppen beschimpft,     böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Die lediglich durch die     Zusammenstellung der ausgewählten Zitate hervortretende negative Einstellung zur     bestehenden Ausländerpolitik erfüllt nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des §     130 StGB. Das Flugblatt zur deutschen Ausländerpolitik baut auf einer insoweit     zutreffenden Darstellung der ausländerrechtlichen gesetzlichen Regelungen auf. Unter     Bezugnahme auf die vorbezeichnete Zitatensammlung wird zum Ausdruck gebracht, daß auch     demokratische Politiker unterschiedliche Auffassungen zur bestehenden Ausländerpolitik     vertreten. Der Verfasser des Flugblattes macht deutlich, daß er für die Zukunft eine     Veränderung der politischen Haltung in Fragen der Ausländerpolitik wünscht. Diese     angestrebte Veränderung hält sich im Rahmen der im Grundgesetz geschützten politischen     Meinungsäußerung und erfüllt nicht den Strafbestand des § 130 StGB."
 
 Aron Winter
 
 
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