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Auch zehn Jahre nach dem Fall der Mauer und der Vereinigung der alten Bundesrepubli mit Mitteldeutschland schwelt die Wunde unterschiedlicher Bezahlung für Berufsleistung in Ost und West weiter. Jetzt ist ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgericht bekanntgeworden, wonach abgesenkte Besoldung beispielsweise für Beamte
in der ehemalige DDR zulässig sei. Das am 11. März gefällte Urteil hebt hervor, daß eine Absenkun nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

Der Richterspruch bezieht sich allerdings nicht nur auf den Rechtsrahmen de sogenannten zweiten Übergangsverordnung zur Besoldung in der Bundesrepublik, nach de zunächst grundsätzlich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nur 86, 5 Prozent der ansonste üblichen Gehälter bezahlt werden. Vielmehr haben die Richter in Köln den Punkt für die umstrittene Absenkung genannt: Die Qualität der Ausbildung.

Die akademische Monatsschrift "Forschung und Lehre" zitierte kürzlich da Urteil dahingehend, daß von einer Absenkung nur dann abgesehen werden könne, wenn die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten Ausbildungen und Prüfungen an einem Ort in Gebiet der (ehemaligen) Bundesrepublik Deutschland außerhalb de "Beitrittsgebietes" oder im Ausland absolviert worden seien. Daneben weist da Gericht auch darauf hin, daß der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" sämtliche Anforderungen erfasse, die nach den (im entschiedenen Fall laufbahnrechtlichen Bestimmungen für die Ernennung erfüllt sein müssen.

In dem entschiedenen Fall, so heißt es weiter, gehörte hierzu nicht nur die Laufbahnprüfung, sondern auch der erlangte Schulabschluß. Die erwähnte Befähigungsvoraussetzungen müßten ausnahmslos außerhalb der neuen Bundeslände erworben sein.

Auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz solcher Entscheidungsverfahren erinnerte auc das Innenministerium. Irgendwo müsse eine Grenze gezogen werden, meinte ein Sprecher verwies aber darauf, daß nach Paragraph vier jener Besoldungsverordnung in Fällen, w die "betreffende Person auf dem ehemaligen Gebiet der DDR wirklich gebraucht" werde, Zuschüsse auf 100 Prozent gezahlt werden. "Aber auch hier ist entscheidend daß der entsprechende Bewerber seine Abschlüsse im Westen gemacht hat".

Unterdessen wächst der Unmut unter den Betroffenen vor allem in Berlin, wo sich die ominösen Ausbildungsvoraussetzungen unmittelbar gegenüberstehen. Professoren eine Fachhochschule beispielsweise sprechen von "klarer Diskriminierung" , dere "Skurrilität" noch dadurch erhöht werde, daß im Ausland erworben Qualifikationen grundsätzlich gälten, d. h. Abschlüsse beispielsweise aus de ehemaligen Sowjetunion vorteilhafter bewertet würden, als Examina aus der früheren DDR Das Bundesinnenministerium dazu: "Ausland ist Ausland".Konrad Rost-Gauden
 
     
     
 
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