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Asylanten und Identitätsermittlung

 
     
 
Um einer Abschiebung in die Heimatländer zu entgehen, vernichten Scheinasylanten immer wieder ihre Ausweispapiere. Denn die Verschleierung von Identität und Nationalität führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung der Asylverfahren. Ohne Herkunftsnachweis ist es für die Behörden äußerst schwierig, einen sich unberechtigt hier aufhaltenden Ausländer abschieben zu können. Die Herkunftsstaaten weigern sich, Personen ohne Identitätsnachweis wieder aufzunehmen.

In der Schweiz und in Schweden werden inzwischen im Asylverfahren bei Personen, die Angaben über ihre Identität und Herkunft verweigern, mit durchschlagendem Erfolg Sprach- und Textanalysen durchgeführt. In den meisten Fällen konnte so die Herkunft von denjenigen Asylbewerbern
zweifelsfrei geklärt werden, die zuvor alle Aussagen zu ihrer Herkunft verweigert oder falsch geantwortet hatten. So konnten sie Ersatzpapiere erhalten, Voraussetzung für die Abschiebung.

In Deutschland, nach wie vor der Welt größtes Asylaufnahmeland, steht die Regierung unter Druck bestimmter politischer Linksgruppierungen, die solche Analysen mit der Fragwürdigkeit der Wissenschaftlichkeit zu verhindern suchen. Immerhin aber führte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen ersten Testlauf durch. Dieser beschränkte sich auf 37 Fälle und bezog sich auf die von Asylbewerbern behaupteten Herkunftsländer Irak, Sudan und Togo. Der Erfolg war durchschlagend: In den beiden Fällen angeblich togoischer Staatsangehörigkeit konnte eine ghanesische festgestellt werden. Von zwölf Antragstellern, die behauptet hatten, irakische Staatsangehörige zu sein, konnte in zwei Fällen als Herkunftsland die Türkei ermittelt werden. Bei Antragstellern mit behaupteter Herkunft Sudan wurden 23 Analysen durchgeführt. Nur in einem einzigen Fall konnte die Behauptung bestätigt werden. Bei 14 Antragstellern wurde Nigeria, bei fünf Ghana ermittelt. In drei Fällen war eine Bestimmung des Herkunftslandes nicht möglich.

Aufgrund dieser Ergebnisse wurden für das Jahr 1998 2,4 Mio DM für weitere Analysen bereitgestellt. In einem zweiten Test will das Bundesamt feststellen, ob die auf den Erfahrungen aus der Schweiz und Schweden beruhenden Analysemethoden weiterzuentwickeln sind. Die Regierung hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Sprachanalysen keinen Einfluß auf die jeweilige Anerkennung der Testpersonen hatte. Auf die Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber könnte sie aber sehr wohl Einfluß haben. So lag etwa die Anerkennungsquote bei den 1137 im Jahr 1997 nach Deutschland eingereisten Asylbewerbern aus dem schwarzafrikanischen Nigeria unter 0,7 Prozent. Abgeschoben werden konnten jedoch die wenigsten, nicht zuletzt weil viele der abgelehnten Antragsteller zuvor ihre Identitätsnachweise vernichtet hatten.

 

 
     
     
 
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