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Biedermänner als Kunsthüter

 
     
 
In der letzten Zeit erschienen in mehreren Zeitungen umfangreiche, offenbar von polnischer Seite inspirierte Beiträge, in denen behauptet wird, Polen weigere sich, deutsches Kulturgut, das sich völkerrechtswidrig in Polen befindet, zurückzugeben, weil Deutschland nicht bereit sei, angeblich von der Deutschen Wehrmacht in Polen geraubte Kunstwerke zurückzugeben.

Ihre Ablehnung begründen polnische Stellen u. a. damit, Polen habe gar nicht deutsches Kulturgut geraubt; vielmehr habe man die Kunstwerke vorgefunden, als man Schlesien und Hinterpommern an sich brachte. Ein weiteres interessantes Argument der Polen ist die Behauptung, "nur durch das entschiedene Handeln polnischer Kunsthistoriker" seien in den annektierten deutschen Ostgebieten vorgefundene, aus Berliner Museen ausgelagerte Kunstwerke "vor der Plünderung durch russische Soldaten gerettet" worden. Und schließlich und endlich will die polnische Seite den Eindruck erwecken, die von ihr beanspruchten, sich in Deutschland befindlichen, angeblich aus Polen stammenden Kunstwerke seien an Umfang und Bedeutung denen gleichzusetzen, die sich Polen aus deutschem Besitz angeeignet hat.

Zwischen Polen und Deutschland wurde 1991 der "Nachbarschaftsvertrag" abgeschlossen, in dem auch festgeschrieben ist, daß beide Staaten bestrebt seien, "die Probleme im Zusammenhang mit Kulturgüter
n und Archivalien … zu lösen."

Nachdem von 1992 bis 1995 in fünf Verhandlungsrunden dieses Thema behandelt wurde, scheiterte jeder Fortschritt durch anhaltende polnische Starrheit. In den letzten drei Jahren geschah nichts mehr. Aufsehen erregte es, als im Frühjahr 1997 im Rahmen eines Krakauer Beethoven-Festivals der deutsche Generalkonsul Laurids Hölscher bei der Eröffnung der Ausstellung von Handschriften Beethovens am Rednerpult betonte, die als Kriegsbeute von Polen festgehaltenen Beethoven-Handschriften, unter ihnen die Notenhandschrift der 7. Sinfonie, der 3. Satz der 8. Sinfonie, Sätze später Streichquartette, Klaviersonaten usw. seien und blieben deutsches Kulturerbe, die zurückgehörten an ihren angestammten Platz in Berlin. Die scheinheilige polnische Empörung wuchs, als anschließend der Generaldirektor der Staatsbibliothek, Dr. Jammers, vorschlug, wenn Polen die Kriegsbeute zurückgäbe, würden deutsche Firmen finanziell die Renovierung der Jagiellonen-Bibliothek unterstützen.

Statt endlich einzulenken, erheben die Polen neue Forderungen.

Geht man polnischen Vorwürfen nach, erhält man aufschlußreiche Einsichten. So verlangt Polen den Plocker Psalter, der sich in der Bayerischen Staatsbibliothek befindet. Dieses mittelalterliche liturgische Textbuch wurde aber von der Bayerischen Staatsbibliothek Mitte der 70er Jahre auf einer Münchener Kunstauktion für etwa 70 000 DM ordnungsgemäß ersteigert. Der Auktionator hatte die Handschrift vom Staatsantiquariat (Schalck-Golodkowski?) der DDR übernommen. Es gab keinerlei Anzeichen für die Annahme, es handele sich um polnisches Kulturgut. Polen hatte auch den Psalter nicht im internationalen Kunsthandel sperren lassen, was üblich ist bei gestohlenen Kunstwerken. Polen kann nicht beweisen, daß der Psalter von deutschen Stellen geraubt worden ist; ebenso gut kann Polen nach dem Krieg den Psalter auf den internationalen Antiquitätenmarkt gebracht haben. Die Bayerische Staatsbibliothek jedenfall hat guten Glaubens den Psalter erworben.

Ähnlich verhält es sich mit von Polen beanspruchten "Etruskischen Spiegeln", die zu Unrecht im Besitz des Hamburgischen Museums für Kunst und Gewerbe sein sollen. Auch in diesem Fall wurde der Spiegel (von mehreren kann keine Rede sein, wie Polen es behauptet) auf dem internationalen Kunstmarkt legal erworben; auch hier gab es keinerlei Hinweis auf angeblichen polnischen Besitz.

Absurd ist die Gleichsetzung angeblich in Deutschland befindlicher Einzelstücke mit den unermeßlichen Schätzen aus dem deutschen Kulturerbe, das sich Polen aneignete. Dagegen sind die behaupteten polnischen Ansprüche an Deutschland wirkliche Peanuts.

Polen ist nicht bereit, sich dem internationalen Völkerrecht zu fügen und geschlossene Verträge einzuhalten.

 

 
     
     
 
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