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Bremsklötze

 
     
 
Bis zu 2.500 Euro Prämie zahlen die Arbeitsämter, die neuerdings Agenturen heißen, für die private Vermittlung von Langzeitarbeitslosen - ein Reformprojekt, das bereits vor der Agenda 2010 eingeführt wurde, inzwischen beachtliche Erfolge zeitigt (über 50.000 Vermittlungen bis Ende 2003), leider aber bis zum Ende dieses Jahres befristet ist.

Schlimmer noch: Die Regelung ist auch mit bürokratischen Bremsklötzen behaftet, die daran zweifeln lassen, ob unsere Politiker überhaupt in der Lage sind, die konkreten Folgen ihres gesetzgeberischen Handelns zu überblicken.

Ein solcher Bremsklotz ist die Bestimmung, daß die Erfolgsprämien nicht ausgezahlt werden dürfen, wenn Arbeitsstellen im Ausland vermittelt wurden. Und genau das wäre offensichtlich weitaus häufiger möglich, als man auf den ersten Blick meinen sollte: Unsere Nachbarn schätzen nicht nur deutsches Investitionskapital, vorzugsweise von Unternehmen, denen der einheimische Standort zu teuer geworden ist, sondern auch deutsche Facharbeiter.

Zum Beispiel im Baugewerbe: Da sind zur Zeit, nach Abflauen der witterungsbedingten Winter-flaute, bundesweit rund 100.000 Maurer
arbeitslos gemeldet. Zugleich sind in Frankreich aber 20.000 Maurerstellen frei, nicht zuletzt dank des Baubooms, den die gezielte Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19,6 auf 5,5 Prozent dort ausgelöst hat. Private Vermittlungsfirmen machten die Erfahrung, daß deutsche Bauarbeiter - auch wenn sie nicht über französische Sprachkenntnisse verfügen - bei den Nachbarn höchst willkommen wären.

Aber die Vermittlungsgutscheine, je nach Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit gestaffelt von 1.500 bis 2.500 Euro, werden von den Arbeitsagenturen nicht eingelöst. Somit würden die Privatvermittler nichts verdienen, ja sogar draufzahlen, was sie sich als Wirtschaftsbetriebe natürlich nicht leisten können. Dadurch kommen Hunderte, wenn nicht gar Tausende möglicher Vermittlungen nicht zustande.

Die Bundesregierung aber bleibt weiterhin stur bei ihrer Linie: lieber weiter Arbeitslosengeld oder -hilfe zahlen als eine einmalige Vermittlungsprämie. Lediglich zwei Arbeitsämter / Agenturen in ganz Deutschland, so fand das ARD-Wirtschaftsmagazin plusminus bei aufwendigen Recherchen heraus, suchten (und fanden!) einen Weg, die unsinnige Rechtslage zu umgehen. Alle anderen bleiben beim gesetzestreuen Nein.

Vielleicht wäre es ja doch sinnvoller gewesen, statt des Namens der Bundesanstalt für Arbeit den dort herrschenden bürokratischen Geist zu ändern. Juliane Meier

 
     
     
 
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