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Der Landverkauf der Bundesregierung scheint vorerst gestoppt zu sein

 
     
 
Noch ist es in der öffentlichen Diskussion der Bundesrepublik nicht bekannt geworden, in Kürze aber wird es in seiner ganzen Brisanz ein neues Kapitel im Kampf um Recht und Eigentum eröffnen: die Wegnahme und Umverteilung von über einer Million Hektar Land aus dem Beutebesitz des Bundes in der früheren DDR wird so, wie von den politisch Verantwortlichen geplant, nicht über die Bühne gehen.

Auch weil in Berlin das Finanzministerium
sich mit den Plänen von Umweltminister Trittin herumschlagen muß, rund 100 000 Hektar Acker- und Forstland kurzerhand aus der Verteilung herauszunehmen und den Naturschutzverbänden eben mal zu schenken, bewegt sich zur Zeit fast nichts beim Verkauf der Agrarflächen durch die Treuhandnachfolgerin BVVG. Denn: ohne die von der Bundesregierung vorgesehene Novellierung des sogenannten "Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes" (EALG) kann der seit über 15 Monaten bestehende Verkaufsstop für die Ländereien nicht aufgehoben werden. Und diesem Verkaufsstop liegt die Forderung der EU-Kommission nach weitreichenden Änderungen im Programm der rechtswidrigen Landverschiebung zugrunde.

Für die Bundesregierung und die zuständigen Stellen der neuen Länder kommt die bestehende und bis jetzt mühsam unter der Decke gehaltene aktuelle Lage einer "mittleren Katastrophe" gleich: Zum einen wissen die Verantwortlichen nicht, wie sie die eindeutige Forderung der EU auf Rückabwicklung Hunderter von Verträgen mit Landkäufen, die unberechtigte Wettbewerbsvorteile eingeräumt erhielten, umsetzen sollen. Diese Nichtberechtigten müssen Millionenbeträge im Rahmen der geänderten und neuen Kaufverträge nachzahlen, können und wollen dies aber nicht und werden in Kürze auch Schadenersatzforderungen stellen, weil sie die durch das Finanzministerium über die BVVG gestellten Bedingungen als sittenwidrig ansehen und meinen, "sie hätten sich beim ursprünglichen Vertragsabschluß auf die Redlichkeit der staatlichen Seite verlassen" können. Aber wie man weiß: Mit der Redlichkeit ist es nicht weit her und – das sogenannte Flächenerwerbsprogramm war immer rechtswidrig und darüber hinaus ein eklatanter Rechtsverstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Nur die sogenannten "Kompensationsberechtigten", d. h. die Enteignungsopfer aus der Landwegnahme von 1945 bis 1949, dürfen verbilligt oder sogar zum Nulltarif Land erhalten, nicht dagegen die früheren Funktionsträger der DDR und LPG-Nachfolger sowie sonstige "Einheitsgewinnler". Gerade diese aber waren die Nutznießer des pervertierten Programms: über 90 Prozent der Verträge waren in den letzten Jahren mit Nichtberechtigten, nur sechs Prozent mit Enteignungsopfern abgeschlossen worden.

Es wird spannend, wie in den nächsten Monaten diese überfällige Rückabwicklung zahlreicher Landverkäufe sich gestalten wird und wie man dies den Erwerbern plausibel machen will. Die EU hat erklärt, sich die neuen Verträge bzw. die Überweisungsträger für die Nachzahlungen der Käufer vorlegen zu lassen. Politisch gesehen befürchtet jetzt mancher eine Palastrevolution der im ländlichen Raum der neuen Länder herrschenden Agrarier aus der früheren LPG-Szene, die um ihre ungerechtfertigten Riesenvorteile bangen.

Damit nicht genug. Den "Privatisierern" zu Lasten von Rechtsstaatlichkeit und Eigentum droht zum anderen weiteres empfindliches Ungemach. Es geht um die vorgesehene Neufassung des EALG, die sich die Bundesregierung von der EU-Kommission vorsorglich zum Jahresbeginn absegnen ließ, in dem sie Zusicherungen gab, die sie gar nicht einhalten kann und die zum Teil als nachweisbar unrichtig zu erkennen sind. Denn die Begünstigungen von Nichtberechtigten (vor allem aus der LPG-Szene) und die Benachteiligung von Enteignungsopfern und der EU-Gemeinbürger soll – wenn auch etwas versteckt – bestehen bleiben.

Dies war für Benachteiligte wie für Wettbewerbshüter der Ansatz zur Offensive – und nun fällt den Verantwortlichen für die Rechtsverstöße der nächste Stein auf die Füße. Wie wir aus sicherer Quelle erfahren haben, werden die durch Unrecht und Wettbewerbsnachteile Betroffenen bereits in diesem Frühjahr eine Klage beim Europäischen Gerichtshof – 1. Instanz in Luxemburg – einreichen. Dies bedeutet, mit den Absichten der Bundesregierung zum Landverkauf geht es nicht weiter, schon wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit. Ein bis zwei Jahre wird dieses Verfahren voraussichtlich dauern, und es ist die Frage, was sich in dieser neuen Runde der "unendlichen Geschichte" der Landverschiebungen in Mitteldeutschland noch alles abspielen wird ...

Einmal mehr zeigt sich überdeutlich: Was nicht gerecht und korrekt geregelt wird, gedeiht nicht! Es sollte die politisch Verantwortlichen wenigstens nachdenklich machen – und allen Verfolgten und Vertriebenen Mut machen, ihre Rechte nicht aufzugeben. u-ln

 
     
     
 
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