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Die Eröffnung der Walhalla im Beisein König Ludwigs I.

 
     
 
Immanuel Kant, Heinrich Fried-rich Karl Freiherr vom und zum Stein sowie anderen großen Deutschen aus dem Osten und anderer Herkunft hat König Ludwig I. von Bayern mit der Walhalla eine Heimstatt geschaffen. „Teutscher soll der Teutsche aus Walhalla treten, besser, als er gekommen!“ Das ist das erklärte Ziel, das der deutsche Patriot auf dem bayerischen Königsthron mit diesem Vermächtnis an seine Nation verband.

Wie die Stein-Hardenberg
schen Reformen in Preußen entstand auch die Idee zu der Ruhmeshalle in Bayern in der Zeit tiefster nationaler Erniedrigung durch das napoleonische Frankreich. Damals noch Kronprinz, faßte der spätere Bayernkönig im Frühjahr 1807 den Plan, die Bildnisse der „rühmlich ausgezeichneten Teutschen“ in einem Ehrentempel des Vaterlandes zu vereinen.

Wenn er mit der Verwirklichung des Baues auch noch bis zu seiner Thronbesteigung warten mußte, so verfügte er als Thronfolger doch über genügend finanzielle Mittel, um bereits bei berühmten Bildhauern wie Christian Daniel Rauch und Ludwig Tieck die Büsten in Auftrag zu geben. Bei der Auswahl der Darzustellenden ließ er sich von dem Schweizer Historiker Johannes von Müller beraten, von dem auch der Namensvorschlag „Walhalla“ stammte. Das Wort, altnordisch „Valhöll“, bezeichnet in der nordischen Mythologie die ursprünglich in irdischen Bergen befindliche Behausung der gefallenen Krieger. In der Wikingerzeit wurde hieraus ein Heldenparadies, eine himmlische Königshalle, wo Odin die gefallenen Helden versammelt und bewirtet.

Nach Deutschlands Befreiung von der französischen Fremdherrschaft und Ludwigs Besteigung des bayerischen Throns war es am 17. Jahrestag der Völkerschlacht von Leipzig soweit. Am 18. Oktober 1830 legte der König auf dem 1827 auf den „Weinbergparzellen“ des Breuberges abgesteckten Baugrund feierlich den Grundstein. In den folgenden zwölf Jahren Bauzeit wurde, um es mit den plastischen Worten des bayerischen Staatsministers Eduard von Schenk anläßlich der Grundsteinlegung zu formulieren, „allen großen Männern, die Teutschland seit den zwei Jahrtausenden seiner Geschichte erzeugt hat, ein Denkmal gesetzt“.

Am 29. Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, dem 18. Oktober 1842, fand dann die feierliche Eröffnung durch den König statt. Zu jenem Zeitpunkt betrug die Anzahl der in das deutsche Heldenparadies Aufgenommenen 162.

Die Walhalla ist jedoch wie die US-Flagge kein statisches Staatssymbol, sondern ein flexibles. Analog zum Sternenbanner, in das für jeden neuen US-Staat ein neuer Stern aufgenommen wird, soll, so zumindest die Idee, auch bezüglich der Walhalla verfahren werden. Testamentarisch legte Ludwig I. hierzu fest: „Die Walhalla und was zu ihr gehört, vermache ich Deutschland, meinem großen Vaterlande. Über die Aufnahme in dieselbe hat der Bundestag (…) zu entscheiden. (…) Würde (…) der deutsche Bund aufhören, so fällt die Walhalla an Bayern als Staatseigentum (…). Würde später wiederum ein Bund Deutschland vereinigen, würde Walhalla aufs neue Eigentum Deutschlands, und hat wiederum ins Leben zu treten, was ich in Ansehung ihrer verfügt.“

 
     
     
 
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