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Die Herren der Streitkräfte

 
     
 
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Ihr Chef ist im Friedensfall nach Artikel 65 a des Grundgesetzes der Verteidigungsminister. Wird das Land mit Waffengewalt angegriffen, so entscheidet nach Artikel 115a Grundgesetz der Bundestag - unter Zustimmung des Bundesrates - darüber, ob ein "Verteidigungsfall" vorliegt. Diesen nennt man schlicht auch V-Fall.

Bejahen beide Kammern den V-Fall, geht der Oberbefehl der Streitkräfte auf den Bundeskanzler über. Soweit zur Theorie.

Im Falle eines Angriffs ist das Verfahren aber zu umständlich und langwierig. Deshalb wird die Zustimmung aller Beteiligten einfach fingiert, der Bundeskanzler kann somit sofort handeln. Das formale Verfahren zur Feststellung des V-Falls muß natürlich nachgeholt werden.

Mit der Gefahr durch Terroristenanschläge bekommt der V-Fall eine neue Dimension.

Beispiel Flugzeug als Waffe: Das Bundesverfassungsgericht
hat zwar das Luftsicherheitsgesetz (erlaubter Abschuß entführter Flugzeuge, die als Waffe eingesetzt werden) für nichtig erklärt.

Das Entführen eines Flugzeugs könnte aber selbst zum V-Fall erklärt werden, die Maschine mithin abgeschossen werden. Verteidigungsminister Jung hat auch bereits angekündigt, genau so vorgehen zu wollen.

Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland ist allerdings kein V-Fall. Die Entscheidungsverfahren müssen deshalb eingehalten werden, was durch die Einbeziehung der Bündnissysteme noch etwas länger dauert.

Das Verfahren: Die Bundesregierung wird von den Vereinten Nationen oder der Nato um eine militärische Beteiligung an einer Mission im Ausland gebeten. Das Kabinett entscheidet dann zunächst, ob es dazu grundsätzlich bereit ist.

Wird eine Beteiligung an einer internationalen Mission nicht ausgeschlossen, so prüfen Verteidigungs- und Außenminister die politischen, rechtlichen und militärischen Rahmenbedingungen. Die Regierung legt daraufhin das fertige Konzept dem Bundestag zur letzten Entscheidung vor. ()
 
     
     
 
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