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Ex-DDR-Minister Meckel versus Günther Krause

 
     
 
Ein Parteifreund hatte die Ex-Umweltministerin und jetzige CDU-Generalsekretärin Merkel schon deutlich gewarnt: "Sie wissen doch, wenn man gefährliche Stoffe einbuddelt oder ablagert, irgendwann kommen sie wieder hoch und werden womöglich immer gefährlicher!" Die Anspielung galt der Behandlung besonderer "Stoffe": Recht, Rechtsstaatlichkeit, Klarheit und Wahrheit im neuen Deutschland.

In den vergangenen Wochen erlebten die "Schlußstrich
-Strategen" und Unrechtsvertreter gleich mehrfach die Bestätigung, daß es mit der Entsorgung in dieser Art nicht klappen kann.

Mit der eidesstaattlichen Versicherung des früheren DDR-Unterhändlers und späteren Bundesverkehrsministers Günther Krause über die Unrichtigkeit der "Vorbedingungslegende" ist noch einmal der Umfang der Täuschung der deutschen Öffentlichkeit veranschaulicht worden. Hinzu kamen ganzseitige Anzeigen in der überregionalen Presse mit Aufforderung (und der Bloßstellung) des Bundespräsidenten Herzogs in der "unendlichen Enteignungsgeschichte".

Auch durch die danach geworfenen Nebelkerzen seitens des kurzzeitigen DDR-Ministers Meckel und einiger anderer "Zeugnisse" wurde es überdeutlich: In der Skandal-Chronik der Rechtsverstöße könnten demnächst auch einige Strafrechtsparagraphen mehr und mehr ins Zentrum rücken.

Gleich drei Strafrechtsvorschriften könnten den Verantwortlichen für Rechtsbeugung, Parteienverrat und Prozeßbetrug zu schaffen machen. Die offensichtliche Täuschung, das fortgesetzte Leugnen der Wahrheit und die weitere Tabuisierung des Sachverhaltes ziehen immer weitere Kreise, insbesondere im Ausland.

Zu den Straftatbeständen: Das im Staatsbesitz befindliche Konfiskationsvermögen hunderttausender ist Raubgut. Wer sich solches Gut verschafft und wer es absetzt, um sich zu bereichern, ist nach § 259 des Strafgesetzbuches als Hehler zu bestrafen. Auch wer wissentlich vereitelt, daß jemand wegen einer Straftat bestraft wird, ist nach § 258 zu bestrafen. Ebenfalls bestraft wird, wer vor Gericht falsch aussagt (§ 153). Dies ist durch die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht nachweislich geschehen.

Mögen auch weitere Nebelkerzen geworfen und auf Zeitabläufe, die das Vergessen fördern, gehofft werden, die öffentliche Diskussion und auch die Verfolgung dieses größten Skandals in der Geschichte der Bundesrepublik wird weitergehen.

Die Verantwortlichen wären gut beraten, jetzt, und nicht irgendwann, sich dazu durchzuringen, eine Parlamentarische Untersuchungskommission zur Aufklärung und Bestätigung der Wahrheit einzusetzen. Darüber hinaus könnten schadensbegrenzende Maßnahmen zur teilweisen Schließung der "Gerechtigkeitslücke" (Schmidt-Jortzig) ergriffen werden. Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) und andere in dieser Sache Tätige hatten mehrfach Vorschläge zur Begründung sogenannter regionalen Stinkfall-Kommissionen zur Schadensbegrenzung gemacht.

An praktischen Vorschlägen und Lösungsmöglichkeiten mangelt es nicht, jedoch noch immer am politischen Willen und der Bereitschaft, Wahrheit und Klarheit zum Durchbruch zu verhelfen.

Quousque tandem – wie lange noch? Die Forderungen werden immer nachdrücklicher, denn: Selbst wenn die Gerechtigkeit nicht immer gelingt, so müssen doch die Verantwortlichen zur Wahrheit stehen und den Schaden mindern helfen.

 
     
     
 
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