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Gleichstellung

 
     
 
Wie die kroatische „Jutarnji List“ in einer ihrer Ausgaben berichtete, bereitet die kroatische Regierung ein neues Gesetz vor, das die Entschädigung von nichtkroatischen Staatsbürgern neu regelt.

Bisher wurde als Grundlage ein bilaterales Abkommen zwischen dem Staat der Antragsteller und der Republik Kroatien gefordert. Ein solches Vermögensabkommen war bisher nur zwischen Kroatien und Österreich vorgesehen. Mit diesem Abkommen wurde vereinbart, daß die 1945 aus dem kroatischen Raum vertriebenen Donauschwaben österreichischer
Nationalität bei der Restitution mit den kroatischen Staatsbürgern gleichgestellt werden.

Als man aber dieses Abkommen im kroatischen Parlament behandeln wollte, kam es zu massiven Interventionen durch den kroatischen Staatspräsidenten Stipe Mesic´. Zuletzt war klar, daß die Regierung unter Ministerpräsident Ivo Sanader nicht die erforderliche Mehrheit zur Ratifizierung des bilateralen Abkommens mit Österreich bekommen wird.

Neben den Donauschwaben bestehen Restitutionsforderungen auch von anderen Volksgruppen, die nach 1945 vertrieben wurden. Dazu zählen die aus Istrien und Dalmatien stammenden Italiener oder auch Juden, deren arisiertes Vermögen später unter dem jugoslawischen Regime enteignet wurde. Das bedeutete, daß auch Italien oder Israel, die USA und, um bei den vertriebenen Donauschwaben zu bleiben, auch Deutschland, Kanada, Australien oder Brasilien ein bilaterales Abkommen mit Zagreb hätten abschließen müssen, um ihren Staatsbürgern den Zugang zur kroatischen Restitution zu ermöglichen.

Die Regierung Sanader geht jetzt einen anderen Weg und versucht über ein Gesetz den Zugang nichtkroatischer Staatsbürger zur Restitution neu zu regeln und zu vereinheitlichen. Damit wäre der Abschluß eines bilateralen Vermögensabkommens nicht mehr notwendig.

Die italienische Regierung hatte nämlich massiv damit gedroht, die Entschädigungsfrage in die EU-Verhandlungen mit Kroatien hineinzutragen. VLÖ

Kroatien will Vertriebene entschädigen
 
     
     
 
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