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Grabschändung

 
     
 
Die Entwicklung war absehbar: Der rot-grüne Gemeinderatsbeschluß, dem Jagdflieger Walter Nowotny das Ehrengrab im Wiener Zentralfriedhof abzuerkennen, bleibt zwar wirkungslos, denn das "Kriegsgräber-Fürsorgegesetz" von 1948 schließt im gegenständlichen Fall die Exhumierung aus und trägt die "würdige und geziemende" Graberhaltung dem Staat auf, falls es keine anderen Erhalter gibt. Aber die Grabschändung wurde nun brachial vollzogen - wie jedesmal, wenn die "Antifaschisten" ihren Willen nicht legal oder durch Rechtsbeugung durchsetzen können! "Unbekannte Täter" drangen zur Nachtzeit in den Friedhof ein, beschmierten das Nowotny-Grab mit ihren Parolen und rissen die Blume
n aus.

Da man kaum Tag und Nacht Polizisten hinstellen wird, dürften im nächsten Anlauf wohl schon Hammer und Meißel zum Einsatz kommen, so wie dies immer wieder beim "Siegfriedskopf" in der Aula der Wiener Universität "passiert". Letztes Mal sogar vor den Augen untätiger Polizisten in Zivil und eines eigens zu diesem Anlaß bestellten Fernseh-Teams! Dem 1923 errichteten Gefallenendenkmal nützt es gar nichts, daß es nach einem jüdischen Kommilitonen modelliert ist. Als bloßes Kenotaph fällt es auch nicht unters Kriegsgräbergesetz. Und der Rektor würde den Forderungen nach Entfernung lieber heute als morgen nachgeben. Nur das Bundesdenkmalamt legt sich noch quer. RGK
 
     
     
 
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