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Petitionsrecht ist Grundrecht

 
     
 
In jedem Jahr wird ein Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses an den Präsidenten des Bundestages übergeben, 2001 an Wolfgang Thierse.

Die Bürger sollen mal richtig Dampf ablassen, wenn sie sich über die Bürokratie ärgern, hatte Konrad Adenauer über den Petitionsausschuß einmal gesagt. Und sie nutzen dieses Instrument nun schon 51 Jahre zunehmend, wie die nachfolgenden Zahlen für 2000 zeigen.

20.666 neue Eingaben sind im Jahr 2000 beim Petitionsausschuß eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist damit eine Zunahme von 13 Prozent zu verzeichnen. Abschließend behandelt wurden 13.344 Petitionen, von denen 40 Prozent auf den Zuständigkeitsbereich des Bun-desministeriums für Arbeit und Sozialordnung
entfallen.

Deutlich zugenommen hat das Interesse der Petenten an der Änderung von gesetzlichen Regelungen, da 11.251 Bitten zur Gesetzgebung gegenüber 7.521 im Vorjahr eingegangen sind. Die Anzahl der Beschwerden über die Arbeit der Behörden ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Immerhin zeigen aber 9.415 Eingaben, daß die öffentliche Verwaltung in ihren Bemühungen nicht nachlassen darf, noch effizienter und bürgernäher zu werden.

1.074 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuß im Jahr 2000. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften betrug 170.532!

Auch eine Vielzahl an Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuß im Berichtsjahr. Hier dominieren die Themenbereiche Verkehr, Kindergeld, Parteiengesetz, Psycho- therapeutengesetz und Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern.

Sehr unterschiedlich ist die Zahl der Petitionen aus den einzelnen Bundesländern. Die Spanne reicht von 102 Petitionen aus dem Saarland bis 797 Petitionen aus Brandenburg auf eine Million Bürger.

Übrigens sind Männer petitionsfreudiger als Frauen: 58 Prozent der Eingaben wurden von Männern eingereicht, dagegen „nur“ 32 Prozent von Frauen! Die restlichen zirka zehn Prozent verteilen sich auf juristische Personen, Organisationen und Verbände sowie Sammeleingaben.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses verstehen sich selbst als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. In ihrem Interesse versuchen sie, bürokratische Hemmnisse und Widerstände zu überwinden und berechtigten Beschwerden zum Erfolg zu verhelfen. Welch ungeheures Arbeitspensum dabei zu bewältigen ist, zeigen die Zahlen. Um so erfreulicher ist es für die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion“ festzustellen, daß die Bundesregierung die Beschlüsse des Ausschusses ernster nehme als die Vorgängerregierung und stets nach Möglichkeiten und Mitteln sucht, um den Petenten bei ihren berechtigten Anliegen zu helfen. OB

 
     
     
 
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