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Stasi-Täter: Höhere Renten dank Unfällen beim Foltern?

 
     
 
Verbände von Stasi-Opfern wie die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) sind "empört und verbittert". Laut zweier offenbar identischer Gesetzentwürfe aus den Fraktionen der großen Koalition sowie der Bundesregierung sollen nämlich bald Stasi-Mitarbeiter "finanziell gestärkt werden", so die Befürchtung der Stasi-Opfer.

Grund der geplanten gesetzlichen Besserversorgung sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beziehungsweise Bundessozialgerichts vom November 2001 und November 2004. Die gerichtlichen Instanzen hatten festgelegt, daß unter anderem frühere Stasi-Mitarbeiter, aber auch Angehörige der NVA, Volkspolizei, des Strafvollzug
s und der Feuerwehr der DDR Alterszulage, Beschädigtengrundrente und Schwerstbeschädigtenzulage in voller Höhe zu erhalten hätten.

Während die Opfer des staatlichen Repressionsapparates der DDR "in bitterer Not" lebten, so der Opferverband, würden ihre Peiniger von einst durch die neue Gesetzeslage weiter finanziell gestärkt. Im Gegensatz zu Angehörigen der DDR-Sonderversorgungssysteme, um die es in den Urteilen ging, müssen Opfer oft sogar um eine sogenannte Opferrente kämpfen. Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen bestätigte, daß es auf Seiten der Opfer allgemein großes Unverständnis für die Neuregelung gebe.

Die Behörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes spricht hingegen von der Möglichkeit, "die ungerechtfertigte materielle Besserstellung" von Stasi-Mitarbeitern in Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Derzeit gebe es noch 800 dienstbeschädigte Stasi-Mitarbeiter, so die Behörde. Wenn "Arbeitsunfälle" während Folterungen erfolgt seien, könne man den Hergang feststellen und die Täter gegebenenfalls von Leistungen ausschließen, so die Behörde.
 
     
     
 
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