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US-Repräsentantenhaus

 
     
 
Während allmählich das abgekartete Spiel in Sachen Eigentum Mittel- und Ostdeutscher als bitterer Nachlaß der nun allmählich in der Versenkung verschwindenden vormaligen Regierungskoalition durch Aktenfreigabe immer offenkundiger wird, kommt ausgerechnet von der Siegermacht USA eine folgenschwere Resolution des US-Repräsentetenhauses ins Spiel, die den kraftvollen Geist von Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verströmt. Was war geschehen?

Die unter dem Eindruck der Ablehnung durch die vorige Bundesregierung stehenden Betroffenen aus der Ära der SBZ-Enteignungen von 1945 bis 1949 haben, anders als in der Vertriebeneneigentumsfrage, in einem unvergleichlich männlich geraden und zugleich zielstrebig umsichtigen Akt alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine annehmbare inländische Lösung zu erzielen. Gezielte, äußerst kostenaufwendige Großanzeigen verwiesen die Öffentlichkeit darauf, zu welchen Mitteln eine volksferne Regierung fähig sein kann, so daß sie mit dem Vorwurf der "Hehlerei" regieren und schließlich scheitern mußte. Zugleich wurden zahlreiche Vereine gegründet, die unter geschickter
Mithilfe populärer Personen die Regierungsentscheidung unter juristischen, finanziellen und politischen Gesichtspunkten diskutieren ließen. Der vorläufig letzte Akt gipfelte schließlich in der Verbindungsaufnahme mit Angehörigen des amerikanischen (und auch kanadischen) Repräsentantenhauses, die nunmehr mit großer Mehrheit jene Resolution verabschiedeten.

In einem Vorspann werden zunächst die politischen Umstände – der Totalitarismus bolschewistischer Regime – skizziert, unter denen jenes "unermeßliche Leid" und jene "unvorstellbaren Verluste" zustande kamen. Dazu gehörte die Feststellung, daß "die Verbrechen des Kommunismus die organisierte und systematische Vernichtung von Privateigentum, einschließlich  Grundeigentum, persönlichem  Vermögen,  Geschäftsvermögen und Geldvermögen" umfaßte. Schließlich wurden "Flüchtlinge (also auch Vertriebene aus Ostdeutsch- und dem Sudetenland) aus kommunistischen Ländern zusätzlich zu ihrer Enteignung gezwungen, auf ihre Staatsangehörigkeit zu verzichten, um sich selbst ... zu schützen". Dann beschreibt die Resolution, daß die "Organisation für Sicherheit und Zusammenabreit in Europa" (OSZE) ihren Mitgliedsstaaten zwingend "die volle Anerkennung und den Schutz aller Arten von Eigentum" und die "unverzügliche, gerechte und effektive Entschädigung" vorschreibt.

Der uns Deutsche hier interessierende Teil der Resolution nennt ausdrücklich "die tschechische Republik, Lettland, Litauen, die Slowakei und sonstige Nationen, deren Gesetze oder Verordnungen die Rückgabe von oder die Entschädigung für unrechtmäßig enteignetes Vermögen auf Personen beschränkt, die im Lande wohnen oder Staatsangehörige des Landes sind"... und verweist zugleich darauf, daß jene "früheren totalitären Staaten" aufgefordert sind, "Gesetze, die eine Rückgabe von oder Entschädigung für widerrechtlich enteignetes Vermögen vorsehen, zu erlassen". Neben den genannten Nationen erkennen wir mühelos auch noch die Republik Polen und Rußland sowie die Nachfolgeregierung der untergegangenen DDR, dem späteren "Beitrittsgebiet" Westdeutschlands, dessen Regierung neben blanker finanzieller Begierde wohl offenbar auch die Furcht umtrieb, mit der Auflösung der SBZ-Enteignungen könnte zugleich auch eine Schicht politisch zum Zuge kommen, die die kulturelle Entwicklung wie selbstverständlich mit einem natürlichen Maß von etatistischem Denken zum Wohle unseres Volkes zu verknüpfen gewußt hätte. Zur Ehrenrettung und zur Bewertung unserer gegenwärtigen Verhältnisse muß hier freilich ergänzt werden, daß die unlängst vollzogene Kohlsche Lösung zu Zeiten Adenauers nicht möglich gewesen wäre. Müller

 

 
     
     
 
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