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Unversöhnlich unpersönlich

 
     
 
Das Tischtuch ist zerschnitten - der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann wird seine Mitgliedschaft in der CDU vor einem ordentlichen Gericht einklagen, nachdem das Bundesparteigericht seinen Ausschluß bestätigt und die Parteivorsitzende einen letzten Vergleichsvorschlag schroff zurückgewiesen hat.

Hohmann, der nach seiner Rede zum Tag der deutschen Einheit 2003 in Ungnade gefallen war, hatte in einem persönlichen Brief an Angela Merkel
angeregt, den Parteiausschluß in eine einjährige Zwangsabwesenheit umzuwandeln. In diesem Schreiben verwies er auf seine nach wie vor bestehende Loyalität zur CDU, die er bis zuletzt durch sein Abstimmungsverhalten im Bundestag unter Beweis gestellt habe. Auch appelliere er privat und öffentlich an austrittswillige Unionsmitglieder, in der Partei zu bleiben, um das konservative Element zu stärken.

Genau daran scheint der Großen Vorsitzenden nicht gelegen zu sein. Unpersönlich und unversöhnlich ließ sie antworten, es stehe dem Abgeordneten frei, seine "weiteren Schritte zu wählen". Bundesgeschäftsführer Johannes v. Thadden durfte Merkels kargen Fünfzeiler unterschreiben.

Wie Martin Hohmann im Gespräch mit dieser Zeitung bestätigte, sieht er sich nun genötigt, den Klageweg einzuschlagen. Dies sei "eine wichtige Weichenstellung", die er sich nicht leichtgemacht habe. Aus seiner Sicht wäre der von ihm vorgeschlagene Weg "für beide Seiten von Nutzen" gewesen, denn "ein mangelhafter Vergleich ist besser als ein gewonnener Prozeß".

Die Hoffnung auf einen gewonnenen Prozeß ist für Hohmann übrigens keineswegs utopisch. Im Gegenteil: Noch während das Parteiausschlußverfahren sich quälend dahinzog, war ihm zweimal auf dem ordentlichen Rechtsweg amtlich bescheinigt worden, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe absolut haltlos waren. Und jetzt gab es im Bundesparteigericht eine Gegenstimme, die großes Gewicht hat. Der Stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Friedrich-Wilhelm Siebeke, hat nämlich seine abweichende Stellungnahme auf 17 Seiten schriftlich dokumentiert, ein in der Geschichte der Union einmaliger Vorgang (das Papier liegt der Redaktion vor).

Siebekes Argumentation ist sowohl juristisch als auch politisch so klar und überzeugend, daß sie eigentlich vor jedem deutschen Gericht für einen glatten Sieg ausreichen müßte. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt konzentriert sich im wesentlichen auf zwei Punkte. Zum einen führt er aus, daß Martin Hohmann nach der öffentlichen Kontroverse um seine angeblich antisemitische Rede bereits durch die vom Parteivorstand ausgesprochene Rüge sowie die Versetzung in den Bundestags-Umweltausschuß hinreichend und abschließend "bestraft" worden sei. Nachdem er in einer vom Vorstand formulierten Erklärung die Rüge akzeptiert und sich mehrfach öffentlich entschuldigt habe, sei für ihn ein "Vertrauenstatbestand" eingetreten; er habe darauf vertrauen können, daß keine weiteren Maßregelungen erfolgen. Siebeke wörtlich: "Das Recht zur Ergreifung weiterer Sanktionen war verbraucht."

Der Jurist widerspricht dem Parteiausschluß aber auch aus politisch-inhaltlichen Gründen: Der Partei sei keineswegs, wie von Merkel & Co. behauptet, durch Hohmanns Rede "schwerer Schaden" zugefügt worden, sondern allenfalls durch die von der ARD verbreitete Falschmeldung "CDU-Abgeordneter nennt Juden Tätervolk". In diesem Zusammenhang erinnert Siebeke an die Medienkampagnen gegen die Unionspolitiker Filbinger, Jenninger, Barschel, Heitmann oder Kohl - die in keinem Falle zum Anlaß für einen Parteiausschluß genommen wurden.

Dies vielleicht auch, weil Merkels Vorgänger im höchsten Amt der CDU noch nicht den Drang verspürten, innerparteiliche Personalfragen nach dem Motto "Mit dem Kopf durch die Wand" zu lösen. Martin Hohmann ist ja nicht der einzige, der die Unerbittlichkeit der Parteivorsitzenden zu spüren bekam. Die Art und Weise, wie vor wenigen Monaten Friedrich Merz und gerade in diesen Tagen Horst Seehofer der CDU/CSU-Fraktionsspitze abhanden kamen, spricht nicht gerade für Feingefühl oder für kluge Personalpolitik, sondern erinnert an den sprichwörtlichen "Elefanten im Porzellanladen". Vielleicht soll das ja als Zeichen der Stärke gemeint sein - und deutet doch eher auf Schwäche hin. Juliane Meier

Voller Empörung: Die Anhänger des ukrainischen Oppositionspolitikers Viktor Juschtschenko demonstrieren aufgebracht gegen den ihrer Meinung nach allzu offensichtlichen Wahlbetrug des pro-russischen Siegers Viktor Janukowitsch. Weltweit herrscht eine gewisse Skepsis bezüglich des Wahlausganges. Nur Putin gratulierte Janukowitsch zum "überzeugenden" Sieg.
 
     
     
 
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