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Vertreibungsopfer sollen bei Rückkehr in die Heimat gekürzte Bezüge erhalten

 
     
 
Während deutsche Soldaten für die Wahrung der Menschenrechte heutzutage wieder in den Krieg ziehen dürfen, wird einem Teil der Rentner aus den deutschen Austreibungsgebieten unter Bruch des Grundrechts auf Gleichbehandlung die Rente gekürzt. Wer bislang gemeint hat, das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland gelte für alle Staatsbürger dieser Republik in gleichem Maße, wird sich wohl anhand des folgenden Beispiels eines Besseren belehren lassen müssen. Ein besonders drastischer Fall von gesetzlich festgelegter Ungleichbehandlung wurde vor wenigen Tagen bekannt. Betroffen davon sind aber möglicherweise Tausende, und zwar dann, wenn sie bis zum Zusammenbruch in den Ostgebieten des Reiches rentenversichert waren.

Das ZDF-Magazin "Mit mir nicht!" hat den Fall einer 1923 in Breslau geborenen und dort bis zur Vertreibung 1945 dort ansässigen Frau Anfang März publik gemacht. Die gehbehinderte, und auf den Rollstuhl angewiesene alte Dame hatte sich aus gesundheitlichen Gründen dazu entschlossen, ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben und zu ihrer einzigen Tochter zu ziehen, die in Belgien lebt. Nach ihrer Übersiedlung erhielt sie von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin den Bescheid, daß ihre Rente von bislang knapp 900,– DM aufgrund ihres Umzugs um über 25 % gekürzt werde. Als Begründung wurde auf § 272 des 6. Sozialgesetzbuchs verwiesen.

Dort findet sich verklausuliert der Passus, wonach deutsche Staatsbürger, die bis zum Ende des 2. Weltkriegs in den Ostprovinzen des Deutschen Reiches gelebt, gearbeitet und eben dort Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, den Entzug ihrer reichsgesetzlichen Zeiten als Bestandteil ihrer Rente hinzunehmen haben, wenn sie nach dem 19. 05. 1990 ihren Wohnsitz außerhalb des Gebietes der damaligen Bundesrepublik sowie der damaligen "DDR" nehmen sollten. Dagegen sind deutsche Staatsbürger, die bis 1945 auf dem Territorium der heutigen BRD gearbeitet und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, von diesem Teilentzug ihrer Rente im Falle eines Umzugs ins Ausland nicht betroffen. Grundlage für die Aufnahme dieser Regelung ist die Änderung des Sozialgesetzbuchs aufgrund des Staatsvertragsgesetzes vom 18. 05. 1990, der die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der damaligen BRD und der "DDR" begründete.

Auf Nachfrage mußte ein Sprecher der BfA in Berlin einräumen, daß es eine plausible schriftliche Begründung für diese gesetzliche Vorschrift nicht gibt. Möglicherweise handele es sich um eine politische Entscheidung.

Daß dieser Fall an die Öffentlichkeit gelangte, ist ausschließlich der Beharrlichkeit der Tochter jener Vertriebenen zu verdanken. Von Belgien aus versuchte sie monatelang, Medien und Politik zu mobilisieren, zumeist vergeblich. Weder das deutsche Konsulat noch Bundesdeutschlands größte Tageszeitung nahmen sich des Falls an. Vom Büro des Petitionsausschusses in Berlin erhielt sie wenigstens eine Eingangsbestätigung der Petition. Als die Redaktion der ZDF-Sendung "Mit mir nicht!" dann eigene Recherchen anstellte und dabei auch den Bund der Vertriebenen (BdV) in Bonn auf den staatlich verordneten Rentenentzug für Menschen aus den Ostgebieten aufmerksam machte, zeigte man sich dort zur Verwunderung des Senders an diesem Thema nicht interessiert.

Erst die Ausstrahlung der Sendung brachte Bewegung in die Angelegenheit. Wenige Tage danach griffen die Republikaner im Landtag von Baden-Württemberg das Thema auf und brachten dazu eine parlamentarische Initiative in den Geschäftsgang des Stuttgarter Parlaments ein (DS 12/4970). In Mainz bot sich ein Rentenberater/Rechtsbeistand an, für die Betroffene notfalls auch alle Instanzen der Gerichtsbarkeit hindurch gegen die Bundesrepublik Deutschland zu klagen. In einer veröffentlichten Meldung hat der "Zentralrat der vertriebenen Deutschen" spontan angeboten, sich im Interesse einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Gesetzesinhalts an den entstehenden Kosten finanziell zu beteiligen.

Die betroffene Breslauerin hat sich inzwischen dazu entschlossen, den Klageweg zu beschreiten. Über ihre Tochter ließ sie verbreiten: "Mir geht es nicht bloß darum, die mir vorenthaltenen Bezüge aus meiner Rente zu erhalten. Viel wichtiger ist mir das Prinzip. Warum wird mir und möglicherweise Tausenden anderen ein Teil der Rente nur deshalb abgezogen, weil wir aus den Ostgebieten Deutschlands stammen?" Der unausgesprochene Hintergrund dürfte insbesondere darin begründet liegen, daß berentete Vertriebene nicht in den deutschen Osten zurückkehren, um gleichsam polnische, tschechische oder russische und offizielle bundesdeutsche Absichten mit einem Daueraufenthalt in der Heimat zu konterkarieren, obschon die EU-Konzeption dies ermöglicht. Felix Kilian

 
     
     
 
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