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Volksherrschaft: Triumph der Meinunungsfreiheit

 
     
 
Im Juli 1999 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften Bemühunge des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurückgewiesen, zwe Bücher und ein Videoband aus politischen Gründen aus dem Verkehr zu ziehen. Da Ministerium unter der Leitung der CDU-Politikerin Claudia Nolte hatte im Jahre 1997 de Antrag gestellt, die Bücher "Dokumente polnischer Grausamkeiten" und "De Tanz auf dem Vulkan" von Gustav Sichelschmidt sowie ein Video, das einen Vortra über "Vertreibungspläne – Vertreibungsgreuel: Die schockierende Vorgeschicht eines Menschheitsverbrechens
" zeigte, in die Liste der jugendgefährdenden Schrifte aufzunehmen. Wäre das dem Ministerium geglückt, dann hätten die Bücher und das Vide nicht mehr in Buchhandlungen oder ähnlichen Geschäften ausgestellt werden dürfen un man hätte für sie keine Werbung mehr machen können. Außerdem verlören die Medien da Vorrecht, mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz für Bücher belegt zu werden.

Im Jahre 1967 hat bereits das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, daß die Indizierung einer jugendgefährdenden Schrift "fast einem Verbot gleichkommt" In diesem Falle ist der Versuch des Bundesministeriums, unliebsame Bücher aus de Öffentlichkeit zu verbannen, fehlgeschlagen.

Der Arndt-Verlag hatte ein erstmals 1940 erschienenes "Weißbuch" de damaligen Auswärtigen Amtes über polnische Verbrechen an Volksdeutschen vor allem a Bromberger Blutsonntag in Teilen als Reprint veröffentlicht. Das Buch bestand in wesentlichen aus eidesstattlichen Versicherungen, die infolge der amtlichen Untersuchunge der Wehrmacht-Untersuchungsstelle entstanden sind. Ferner verfügt es über eine umfangreichen dokumentarischen Bildband.

Es kann nicht ernsthaft bestritten werden, daß die eidesstattlichen Versicherunge authentisch sind. Die Seriosität der Wehrmacht-Untersuchungsstelle ist längst erwiesen Einige Teile des Buches, die man heute als tendenziös ansehen könnte, hatte de Arndt-Verlag fortgelassen, so daß nahezu nur noch die Dokumentation in dem Nachdruc enthalten ist.

Das Bundesministerium für Familie der damaligen Ministerin Nolte hatte de Verbotsantrag mit erstaunlicher Begründung gestellt. Es wurde behauptet, das Buc enthalte eine Vielzahl "angeblich von Polen an der deutschen Bevölkerung verübte Verbrechen", womit bezweifelt wurde, daß überhaupt von Polen Verbrechen a Volksdeutschen begangen worden sind. Kurzerhand behaupteten die Bonner Ministerialbeamten es sei ein "in der Zeit des Dritten Reiches entstandenes Propagandawerk, das daz dienen sollte, den Überfall auf Polen zu rechtfertigen". Man hatte offenbar nich begriffen, daß der Bromberger Blutsonntag am 3. September 1939, also nach dem Beginn de deutsch-polnisches Krieges stattgefunden hat, so daß mit Veröffentlichung der Verbreche wohl kaum der deutsche Angriff gerechtfertigt werden konnte. Weiterhin solle das Buch ei den Nationalsozialismus entschuldigendes Geschichtsbild vermitteln und damit Kinder un Jugendliche ,sozialethisch desorientieren‘.

Das zweite angegriffene Buch stammt von dem 1996 verstorbenen Schriftsteller Dr. Gusta Sichelschmidt. Unter dem Titel "Der Tanz auf dem Vulkan" hatte er ein politische Streitschrift gegen einseitige Geschichtsbetrachtungen, gegen die angestrebt multikulturelle Gesellschaft, gegen deutsche Selbstbeschuldigungen und gegen die Umerziehung geschrieben. Das alles aber, so das CDU-Ministerium, se "rechtsextremistisch". Die Schrift sei geeignet, "beim jugendliche geschichts- und sozialpolitisch noch nicht umfassend unterrichteten Leser ein sozialpolitische Desorientierung hervorzurufen".

Das Video über Vertreibungspläne und Vertreibungsverbrechen zeigt einen Vortrag de Historikers Joachim Nolywaika über die Vertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland. Da genügte für das Bundesministerium, die Indizierung zu beantragen. Die Begründung is unglaublich; sie umfaßt ganze neun Zeilen und besagt im wesentlichen Teil: "Di Kassette läßt bereits nach Titel und Vernunft den Schluß zu, daß sie inhaltlic geeignet ist, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren."

Der Berliner Anwalt Horst Mahler, der den Arndt-Verlag bei der Anhörung vertrat argumentiert, das Ministerium bemühe sich, die freie Diskussion, das eigentlich Fundament der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, zu unterdrücken. Er verwie darauf, daß die Indizierung nur aus politischen Gründen nach dem Gesetz unstatthaft sei Das aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Verbände zusammengesetzte Gremium de Bundesprüfstelle lehnte dann auch alle drei Indizierungsanträge ab und verhalf de Meinungsfreiheit zu einem Sieg
 
     
     
 
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