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Zensurrecht für Privatsender

 
     
 
Darf sich ein Privatsender zum Zensor über Inhalte von Wahlwerbespots politischer Parteien machen? SAT1, RTL und Pro Sieben weigern sich, einen 30 Sekunden dauernden Wahlspot der Republikaner zur Bundestagswahl auszustrahlen, weil sie mit dessen Aussagen nicht einverstanden sind. Es handele sich um Volksverhetzung und Verunglimpfung Verstorbener. Stein des Anstoßes sind zwei Sätze: "Die ungebremste Masseneinwanderung
hat uns kriminelle Ausländer ins Land gebracht" und "Auch Konrad Adenauer und Kurt Schumacher würden deshalb heute die Republikaner wählen." Nun mag man über den Inhalt von Wahlkampfaussagen der Parteien streiten, die BRD ist jedoch ein Rechtsstaat ohne Meinungs- oder Gesinnungsmonopol. Ein Wahlspot ist aber nichts anderes als eine Form politischer Meinungsäußerung. Über die Rechtmäßigkeit der Inhalte entscheiden deshalb aus guten Gründen Gerichte, nicht Privatunternehmen. Die Weigerung der Privatsender, den Wahlspot auszustrahlen, ist klar. Das Vorgehen der Privatsender könnte hier im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl in Bayern deshalb auch so interpretiert werden, daß es um die Wahlchancen der Republikaner bei weitem besser steht als Meinungsforscher Glauben machten wollen. In jedem Falle dürften die Republikaner alles andere als unglücklich sein. Durch den Medienrummel haben Millionen von Wahlbürgern Kenntnis vom Inhalt dieses Vorfalls bekommen. Wer aber verfolgt an einem Donnerstag um 17.20 Uhr bei RTL die Parolen einer Partei?

 

 
     
     
 
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