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Antidiskriminierungsgesetz ist kein Mittel um Toleranz zu erzeugen

 
     
 
Eine große Herausforderung für Frankreich", nannte Pascal Clément, Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsgesetze, Gesetzgebung und allgemeine Verwaltung der Assemblée Nationale, die Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsvorschriften in seinem Land. Auf einer Sitzung mit dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages unter dem gemeinsamen Vorsitz von Clément und Andreas Schmidt (CDU/CSU), betonte Clément, Frankreich habe in den vergangenen zwei Jahren die Gesetzgebung im Bereich Antidiskriminierung erheblich verstärkt und damit die Integrationsfähigkeit schrittweise verbessert.

So sei der Gesetzentwurf zur Schaffung einer Antidiskriminierungsbehörde bereits in erster Lesung von der Nationalversammlung angenommen worden. Auch soll künftig laut dem französischen Gesetz die "Anstachelung zu Diskriminierung, Haß oder Gewalt gegenüber Menschen auf Grund ihrer geschlechtlichen oder sexuelle
n Orientierung" unter Strafe gestellt werden.

Die europäische Direktive vom 29. Juli 2000 zum Prinzip der Gleichbehandlung sei so im wesentlichen umgesetzt worden. Das französische Rechtssystem, erklärte Clément, reagiere zum einen repressiv, indem es Diskriminierung deutlich bestrafe und potentielle Täter abschrecke.

Zum anderen seien aktive Instrumente geschaffen worden, um Gleichbehandlung und Gleichstellung zu fördern und schwächere Teile der Gesellschaft gegenüber stärkeren zu schützen. Das mutmaßliche Opfer müsse nach französischem Recht nicht die Beweislast tragen.

Nach dem Prinzip der umgekehrten Beweislast obliege es vielmehr der anderen Seite, ihre Unschuld zu beweisen. Zum Beispiel sei dies der Fall, wenn es tatsächlich objektive Gründe für die Kündigung einer Person gegeben habe. Über Recht und Unrecht entscheide dann eine höhere richterliche Instanz, sagte Clément weiter.

Die SPD-Fraktion begrüßte diesen Weg und betonte, Antidiskriminierungsgesetze seien weniger ein strafrechtliches Problem als der Versuch, das Zusammenleben der Menschen mit rechtlichen Instrumentarien intensiver zu begleiten.

Sie sollten sich gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen können sowie Beistand und Unterstützung erfahren, insbesondere im Verlauf von Prozessen. Es bedürfe dringend weiterer Reformen und notwendiger Ergänzungen, so die SPD-Abgeordneten weiter.

Die CDU/CSU-Fraktion brachte ihre Zweifel an der Praktikabilität solcher Gesetze zum Ausdruck. Die strafrechtliche Verfolgung treffe vermutlich eher "die Dummen als die Bösen". Auch seien solche Maßnahmen letztlich nicht geeignet, um einen Mentalitätswandel in der Bevölkerung herbeizuführen. Die FDP-Fraktion kritisierte, das Prinzip der umgekehrten Beweislast sei ein "außerordentlich problematischer Weg". Zudem sei die Errichtung einer Behörde nicht das rechte Mittel, um Toleranz und Respekt gegenüber den verschiedenen Minderheiten zu fördern.

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen warf die Frage des sachlichen Differenzierungsgrundes auf. Wem obliege es zu beweisen, daß eine bestimmte Maßnahme gerechtfertigt sei und keine Diskriminierung darstelle? Als Beispiel nannten sie den Umgang mit Religionsgemeinschaften.

Pascal Clément machte auch im Namen seiner französischen Kollegen deutlich, daß sich der Kampf gegen die Diskriminierung nicht nur auf Gesetze gründen lasse. "Gesetze können viel, aber nicht alles". Viel wichtiger sei es, den Umgang mit Minderheiten langfristig zu verbessern und durch die Gesetzgebung "nach und nach das Denken des einzelnen" zu verändern. EB

 
     
     
 
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