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Als die Siegermächte nach dem Ersten Weltkrieg die deutsche Stadt Danzig aus dem Verband des Reiches heraustrennten – natürlich ohne die 400 000 deutschen Bewohner zu fragen – und daraus einen sogenannten "Freistaat" machten, mußte die Stadt dulden, daß Polen auf diesem Gebiet ein eigenes Postamt unterhielt. Es wurde benutzt, um in der unzweifelhaft deutschen Stadt einen starken polnischen Stützpunkt einzurichten. Die Postbediensteten waren fast alle an Waffen ausgebildet, viele waren in Wahrheit polnische Soldaten. Und in den Kellergewölben des Postamtes lagerte eine riesige Anzahl von Waffen.

Als der deutsch-polnische Krieg begann, wurde Danzig bereits am ersten Tag unter dem Jubel der Bevölkerung
dem Deutschen Reich wieder angeschlossen. Die Besatzung des polnischen Postamtes wurde aufgefordert, sich zu ergeben. Sie lehnte ab. Und nun begann der Kampf der Danziger Heimwehr, die nach heftigen Gefechten, die auf beiden Seiten erhebliche Verluste forderten, den polnischen Stützpunkt eroberte. Nach Beendigung der Kampfhandlungen wurden die gefangengenommenen angeblichen Postbeamten als Freischärler und Partisanen, die gegen das internationale Kriegsvölkerrecht verstoßen hatten, vor Gericht gestellt. 38 von ihnen wurden zum Tode verurteilt und erschossen.

Seit Jahren verlangen ihre Nachkommen von der Bundesrepublik eine Entschädigung. Ihr Begehren wurde von deutschen Gerichten abgelehnt, weil tatsächlich die kämpfenden "Postbeamten" sich völkerrechtswidrig verhalten hatten. Aber der politische Druck wurde stärker. Nun hat das Landgericht Köln bewirkt, daß die Bundesrepublik mit den Angehörigen der damals zum Tode Verurteilten einen "Vergleich" abschloß. Jede Witwe erhält 10 000 Mark, jedes Kind 5000 Mark.

Wie sehr die Richter das Gesetz kneten und umformen mußten, um irgendeine juristische Grundlage für die politisch gewollte Entschädigung zu erreichen, mag daraus hervorgehen, wie die Zahlung begründet wurde: Das Postgebäude sei polnisches Hoheitsgebiet gewesen, so daß die Polen das Recht gehabt hätten, es zu verteidigen. Dann wären aber die "Postbeamten" Polen gewesen, die nach unseren Gesetzen keine Entschädigung hätten bekommen können.

Da stellte das Gericht erfreut fest, daß im Reichsgesetzblatt bereits am 1. September 1939 dekretiert worden war, daß alle Danziger mit der Rückkehr Danzigs ins Deutsche Reich Deutsche geworden seien, also auch die polnischen "Postboten". Deutschen aber kann Deutschland Entschädigung zahlen. Daß deutsche Staatsbürger, die gegen Deutschland kämpften, erst recht völkerrechtswidrig handelten, wurde ausgeblendet. So wurde dem im momentanen Deutschland geltenden Grundsatz Genüge getan, daß jeder, der gegen Deutschland gekämpft hat, nur Anträge zu stellen braucht, um abkassieren zu können. Joachen Arp

 
     
     
 
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