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Auschwitz - ein Fall für die Gerichte

 
     
 
Vor geraumer Zeit ging die Meldung durch die Presse, der Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen des Bundes der Vertriebenen, Dr. Paul Latussek, stehe vor Gericht, weil er Auschwitz geleugnet habe. Tatsächlich hatte er in einem Rechenschaftsbericht, der nicht an die Delegierten ausgehändigt wurde, geschrieben: "Noch verhindern die Wolken einer bewußt betriebe
nen einseitigen Kollektivschuld-Zuweisung gegenüber unserem Volke den klaren Blick zur Beurteilung der Verbrechen in der jüngeren europäischen Geschichte und über die Kriegsschuld an den Kriegen des vergangenen Jahrhunderts. Dies wird sich bald verändern, wenn die Lügen über Katyn, über Jedwabne, über die Opfer in Auschwitz und anderes nicht länger zu halten sind." Mündlich hatte er vor den Delegierten hinzugefügt: "In Auschwitz gab es offensichtlich keine sechs Millionen Opfer, sondern, wie ich in Polen erfahren habe, sind 930.000 nachgewiesen. Dabei geht es nicht um die Relativierung des Verbrechens, sondern um die geschichtliche Wahrheit. Sie kennen meine Einstellung, daß jedes Opfer eines Verbrechens eines zu viel ist."

An der Delegiertenversammlung des Landesverbandes Thüringen nahmen zwei Journalisten teil, von denen einer darüber einen Bericht schrieb. Daraufhin war Anzeige gegen Latussek erstattet worden, weil er angeblich Volksverhetzung begangen habe, da er "eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung ...in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung gebilligt, geleugnet oder verharmlost" habe. Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen setzte daraufhin Latussek als Vizepräsidenten ab; er selbst trat als Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen des BdV zurück. Von der Anklage wurde Latussek jedoch vom Erfurter Landgericht freigesprochen, weil das Gericht die Ansicht vertrat, er habe die Volksverhetzung "nicht verbreitet, da sie nicht einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht worden sei.

Nun hat der Bundesgerichtshof diesen Freispruch aufgehoben und ihn zurückverwiesen an eine andere Kammer des Erfurter Landgerichts. Zwar gaben die Richter des Bundesgerichtes durchaus zu, daß Latussek die Volksverhetzung nicht "verbreitet" habe, doch sei zu prüfen, ob er sie nicht "zugänglich gemacht" habe, da Pressevertreter anwesend gewesen seien. Bemerkenswert die Kommentierung dieses Urteils durch die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Sie schrieb am 24. Dezember 2004: "...Kann es in einem freiheitlichen Staat strafbar sein, eine Zahl der Opfer eines historischen Verbrechens öffentlich zu nennen, die zwar nicht der herrschenden politischen Lehre entspricht, aber womöglich dem Stand der Forschung nahekommt? Ist es eine Verharmlosung im Sinne des Tatbestandes der Volksverhetzung, wenn der ‚Täter hinzufügt, er wolle das Verbrechen nicht relativieren, jedes Opfer sei zu viel? Soll nun nach Ansicht des Bundesgerichtshofes über die Zahl der Toten Beweis erhoben werden?" Das ist in der Tat eine brisante Vermutung: Ein Gericht soll feststellen, wie viele Menschen im Konzentrationslager Auschwitz umgekommen sind. Man erinnere sich: Zunächst konnte man Jahrzehnte lang am Eingang der Gedenkstätte Auschwitz auf einer Tafel lesen, an diesem Ort seien ‚von deutscher Hand vier Millionen Juden ermordet worden.

1990 wurde die Tafel entfernt und durch eine neue ersetzt, der man entnehmen kann: "Hier ermordeten die Nazis über anderthalb Millionen Männer, Frauen und Kinder. Die meisten waren Juden aus verschiedenen Ländern Europas."

Im Jahre 2002 las man in der wissenschaftlichen Zeitschrift Osteuropa, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (Präsidentin: Prof. Dr. Rita Süssmuth, MdB) in einer ausführlichen Untersuchung des Historikers und Spiegel-Redakteurs Fritjof Meyer, es seien in Auschwitz vermutlich etwa eine halbe Million Menschen umgebracht wurden. Wenn jetzt von Gerichts wegen die Zahl der Auschwitz-Opfer ermittelt wird, kann man auf eine Fundierung der so außerordentlich stark schwankenden Angaben hoffen. Dr. Hübner

 
     
     
 
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