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Baden-Württemberg: Landesregierung würdigt die Charta der deutschen Heimatvertriebenen

 
     
 
Finanzminister Gerhard Stratthaus und der Landesbeauftragte für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler, Innenstaatssekretär Heribert Rech, würdigten vor dem Neuen Schloß in Stuttgart die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen", die am 6. August 1950 vor den Ruinen des Schlosses vor 150.000 Vertriebenen und Flüchtlingen aus allen Teilen Deutschlands feierlich verkündet worden war.

Gemeinsam mit Arnold Tölg, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg
des Bundes der Vertriebenen (BdV), enthüllten sie an dieser zentralen Stelle in der Landeshauptstadt eine Gedenktafel aus Bronze.

"Wir gedenken eines großartigen historischen Ereignisses, das an diesem Ort vor 52 Jahren stattgefunden hat. Die Charta der Heimatvertriebenen ist und bleibt ein europäisches Dokument der Versöhnung, des Friedens und der Zukunft", sagte Finanzminister Stratthaus.

Die Teilnehmer an der Verkündigung der Charta vor 52 Jahren hätten wie zwölf Millionen andere Deutsche das Schlimmste erlebt, was Menschen passieren könne: Sie seien aus der Heimat vertrieben worden, hätten Hab und Gut verloren, schwerste Strapazen und schlimmstes Unrecht erlitten.

"Aber sie hatten eines nicht verloren, den Glauben an sich selbst und an eine friedliche Zukunft ihrer Kinder. Und trotz des unermeßlichen Leids und Unrechts haben sie nur wenige Jahre nach Kriegsende mit der Charta auf Rache und Vergeltung verzichtet, sich zur Schaffung eines geeinten Europas und zum Wiederaufbau Deutschlands verpflichtet", so Gerhard Stratthaus. Die deutschen Heimatvertriebenen seien deshalb zu Recht auch Europäer der ersten Stunde.

Staatssekretär Heribert Rech verwies auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000: "Damit ist die 52jährige Vision der Vertriebenen von einem geeinten Europa, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, Wirklichkeit geworden."

Die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge hätten ihre "Worte von menschlicher und historischer Größe mit beispielhafter Tatkraft erfüllt", so Rech. Sie hätten wesentlich dazu beigetragen, daß der zerstörte Südwesten wieder aufgebaut wurde und sich zu einem "Musterland in Deutschland" entwickelt habe. "Sie haben lange vor der Politik trotz aller leidvollen Erinnerungen Brücken gebaut in die Heimat, aus der sie vertrieben worden waren oder flüchten mußten. Sie haben die Hände zur Versöhnung gereicht und gezeigt, daß alle Menschen aus ihrer Geschichte lernen müssen. Und aus unserer gemeinsamen Geschichte wissen wir, daß Unrechtsdekrete in einem freiheitlich vereinten Europa keinen Platz haben dürfen", unterstrich Rech. Deshalb unterstütze die Landesregierung das Vorhaben des Bundes der Vertriebenen, ein Zentrum gegen Vertreibung in Berlin zu errichten.

Der Staatssekretär sprach sich für die Schaffung eines Gedenktags an die Vertreibung der deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung der Charta in Stuttgart, aus.

Im Namen der Landesregierung begrüßten Stratthaus und Rech die Initiative des Bundes der Vertriebenen für die Gedenktafel, "die auch die Nachkommen dauerhaft an Frieden und Versöhnung mahnen soll". Der BdV- Landesvorsitzende Arnold Tölg bezeichnete die Charta als "ein nicht konstruiertes, sondern aus der Not und dem unendlichen Leid heraus gewachsenes, sittliches Dokument des Friedens und der Versöhnung", das nach seiner Auffassung längst den Friedensnobelpreis verdient hätte. Tölg erinnerte an den 5. August 1950.

An diesem Tag wurde in einer Feierstunde in der Villa Reitzenstein die Urkunde vor allen legitimierten Vertretern der BdV-Landesverbände und der Freundeskreisen unterschrieben.

Der Festakt der Verkündigung in Stuttgart am Tag darauf hier an dieser Stelle habe die Öffentlichkeit durch den Inhalt und den disziplinierten Ablauf der Großkundgebung überrascht, hatte man doch insbesondere im Ausland einen explosiven Aufruhr der Betroffenen befürchtet. Die Heimatvertriebenen hätte sich mit der Charta in die Pflicht genommen und Wort gehalten. Tölg dankte abschließend der Bevölkerung von Baden-Württemberg für die Hilfe in den Jahren der Not und der Landesregierung für ihr Verständnis und ihre stets wertvolle Unterstützung. B.
 
     
     
 
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