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Bonn erneut Lügen gestraft

 
     
 
Aufgrund dieser Behauptungen einzelner Mitglieder der Bundesregierung hat aber der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes seinerzeit unter Leitung des heutigen Bundespräsidenten Roman Herzog eine Entscheidung getroffen, die eine Reihe von Verfassungsbeschwerden betroffener Enteigneter zurückgewiesen hatte. In dem Urteil heißt es, die Bundesregierung habe auf jene Bedingungen, die die Sowjetunion und die DDR ihr gestellt hätten, eingehen dürfen, weil dies für die staatliche Vereinigung eine notwendige Voraussetzung gewesen sei.

In der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung, zu der Krause merkwürdigerweise nicht gebete
n worden war, hatte der damalige Justizminister Klaus Kinkel am 22. Januar 1991 behauptet, sowohl die Sowjetunion als auch die DDR hätten dies zur Voraussetzung gemacht. Im gleichen Sinne äußerte sich der damalige Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dieter Kastrup: Am 13. und 14. Juni 1990 habe er Gespräche mit dem damaligen Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krause geführt, nach denen schließlich die "Gemeinsame Erklärung" veröffentlicht worden sei, in der die "Unumkehrbarkeit" der sowjetischen Enteignungen zum Bestandteil des Einigungsvertrages gemacht wurden.

Daß diese "Unumkehrbarkeit" der Enteignungen, eine Behauptung der Bundesregierung, eine Forderung der DDR-Verhandlungsseite gewesen sei, wies Krause als "unrichtig" zurück. Lediglich das "Heimatrecht" der inzwischen dort ansässigen Siedler sollte festgeschrieben werden.

Damit fällt auch die zweite Voraussetzung für das Verfassungsgerichtsurteil von 1990 fort, da bereits im März 1998 der im Jahre 1990 regierende sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow festgestellt hatte, daß dies auch von der Sowjetunion nicht zu einer Vorbedingung der deutschen Einheit gemacht worden sei.

Mit diesen beiden Erklärungen stehen damit nicht nur Kohl, Kinkel und Schäuble im Ruch, die Unwahrheit gesagt zu haben, sondern auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist damit auf einer Grundlage gefällt worden, die nicht der Wirklichkeit entspricht. Inzwischen hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier, erklärt, das Verfahren böte Anlaß zu einer Revision der in den letzten Jahren immer mehr erschütterten "Bodenreformentscheidungen".

Daß hier neue Wege beschritten werden, deutete jüngst auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an. Es entschied, "daß Vermögenswerte, die in der sowjetischen Besatzungszone durch Organe der Besatzungsmacht selbst enteignet oder sonst entzogen wurden, an die früheren Eigentümer zurückzugeben sind, wenn diese durch die zuständigen russischen Behörden nach dem russischen Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung rehabilitiert worden sind".

Es scheint, als ob die Gerichte sich den "politischen Notwendigkeiten" zu entziehen beginnen und sich über ihre eigentliche Aufgabe wieder klarer werden: Recht zu sprechen.

 
     
     
 
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