|  | In der     politischen Auseinandersetzung um die Gültigkeit der Rechte der Weltkriegssieger wird oft     erklärt, daß es zwar rechtliche Vorbehalte noch formal gebe, daß sie aber heute     eigentlich gegenstandslos geworden seien. Diese Argumentation wird bei den     Feindstaatenklauseln der UNO praktiziert, aber auch bei den Benesch-Dekreten. Die     Bundesregierung argumentiert, die Dekrete seien kein Bestandteil tschechisch  er Politik     mehr. Das ist Augenwischerei. 
 Das tschechische Verfassungsgericht in Brünn hat bestätigt, daß die Benesch-Dekrete     noch gültig sind. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob eine Enteignung in Marienbad 1945     auf der Grundlage der Benesch-Dekrete rechtskräftig sei. Bei den Klägern handelt es sich     um eine deutsch-jüdische Familie, die heute in den USA lebt. Der Betroffene, ein     jüdischer Arzt aus Marienbad, war 1945 aus einem KZ heimgekehrt und hatte sein von den     Nationalsozialisten konfisziertes Haus zunächst zurückerhalten. Wenig später wurde die     Villa jedoch erneut enteignet, da der Arzt die deutsche Nationalität besaß. Die Familie     übersiedelte darauf in die USA. Im vorliegenden Fall seien die Benesch-Dekrete eindeutig     mißbraucht worden, entschieden die Verfassungsrichter. Da der Mann Verfolgter gewesen     sei, hätten die Benesch-Dekrete nicht auf ihn angewendet werden dürfen. Der Fall liege     damit in dem für Rückerstattungen relevanten Zeitraum zwischen 1948 und 1989, zitierte     die Tageszeitung "Lidove noviny" aus der Urteilsbegründung. H. N. / P. F.
 
 
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