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Brünn: Benesch lebt in Marienbad

 
     
 
In der politischen Auseinandersetzung um die Gültigkeit der Rechte der Weltkriegssieger wird oft erklärt, daß es zwar rechtliche Vorbehalte noch formal gebe, daß sie aber heute eigentlich gegenstandslos geworden seien. Diese Argumentation wird bei den Feindstaatenklauseln der UNO praktiziert, aber auch bei den Benesch-Dekreten. Die Bundesregierung argumentiert, die Dekrete seien kein Bestandteil tschechisch
er Politik mehr. Das ist Augenwischerei.

Das tschechische Verfassungsgericht in Brünn hat bestätigt, daß die Benesch-Dekrete noch gültig sind. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob eine Enteignung in Marienbad 1945 auf der Grundlage der Benesch-Dekrete rechtskräftig sei. Bei den Klägern handelt es sich um eine deutsch-jüdische Familie, die heute in den USA lebt. Der Betroffene, ein jüdischer Arzt aus Marienbad, war 1945 aus einem KZ heimgekehrt und hatte sein von den Nationalsozialisten konfisziertes Haus zunächst zurückerhalten. Wenig später wurde die Villa jedoch erneut enteignet, da der Arzt die deutsche Nationalität besaß. Die Familie übersiedelte darauf in die USA. Im vorliegenden Fall seien die Benesch-Dekrete eindeutig mißbraucht worden, entschieden die Verfassungsrichter. Da der Mann Verfolgter gewesen sei, hätten die Benesch-Dekrete nicht auf ihn angewendet werden dürfen. Der Fall liege damit in dem für Rückerstattungen relevanten Zeitraum zwischen 1948 und 1989, zitierte die Tageszeitung "Lidove noviny" aus der Urteilsbegründung. H. N. / P. F.

 
     
     
 
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