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Das Stück ist nicht zu Ende

 
     
 
Am 8. Juni 2001 fand im Kreis von Fachjuristen und Prozeßbeteiligten eine Sondertagung der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum – Allianz für Rechtsstaat und Erneuerung – (ARE) in Frankfurt/Main statt. Hier wurden die einzuleitenden Maßnahmen zur Begleitung der verschiedenen Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg gegen die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Ungleichbehandlung der Enteignungs- und Verfolgungsopfer von 1945 bis 1949 erörtert und das weitere juristische und politische Vorgehen abgestimmt. Die Prozeßbevollmächtigten stellten die Schwerpunkte der Klagen dar. Mit der Einreichung von allein sieben Klagen durch prozeßbevollmächtigte hochkarätige Rechtswissenschaftler und Fachanwälte betreten die sogenannten "Alteigentümer" die supranationale Ebene. Auf nationaler Ebene gilt – zumindest was die Frage der Wiedergutmachung bzw. Eigentums-Restitution über das sogenannte "Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz" angeht – der Rechtsweg als erschöpft, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen das "EALG" zurückgewiesen und damit praktisch die Ungleichbehandlung der Enteignungsopfer auf Drängen des Finanzministeriums aus fiskalischen Gründen gebilligt hatte.

Allein rund 60 Beschwerdeführer mit über 35 Kilogramm "Belastungsmaterial" sollen in Straßburg belegen, wie eindeutig sich die Bundesregierung, Justiz und Ämter von rechtsstaatlichen Grundsätzen und ihren eigenen Bekundungen in den Jahren 1949 bis 1990 entfernt haben. "Die objektive Verletzung sowohl der Grundrechte in Deutschland als auch der Menschenrechte auf europäischer Ebene ist minutiös dargelegt und – wird wohl kaum zu widerlegen sein", sagte der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf von Schwerin. Der Koblenzer Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner gab bekannt, die Rechte zahlreicher weiterer Betroffener, denen die Landesbehörden Rückgabe und Rehabilitierung verweigern, in Straßburg zusätzlich geltend zu machen. Übereinstimmung herrschte bei den unter dem Dach des ARE-Zusammenschlusses kooperierenden Fachjuristen, daß die seit 1945 konfiszierten und von der Bundesrepublik immer noch nicht zurückgegebenen Werte und Vermögen, rechtlich gesehen, im Eigentum der Geschädigten verblieben sind.

In Frankfurt wurden die Prioritäten der jetzt angelaufenen politischen Begleitung der Verfahren festgelegt. So sollen am 6. Juli des Jahres auf einer Sondertagung in Berlin das Thema des lahmenden Aufbaues im Osten und seine Gründe behandelt werden. "Das Stück ist nicht zu Ende, es fängt erst richtig an!" sagte der unermüdlich tätige ARE-Vorsitzende zum Abschluß des Treffens der Juristen mit den Klägern. Lno

 
     
     
 
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